"Wir haben erklärt, welche weiteren Beweisanträge wir für erforderlich halten", sagte Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer (rechts) nun im Wulff-Prozess. Foto: dpa/Archivfoto

Oberstaatsanwalt Eimterbäumer beendet im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Wulff im Landgericht Hannover sein Schlussplädoyer, ohne konkret eine Verurteilung oder einen Freispruch zu fordern. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sprechen viele Umstände dafür, dass Wulff sich der Vorteilsannahme schuldig gemacht hat.

Oberstaatsanwalt Eimterbäumer beendet im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Wulff im Landgericht Hannover sein Schlussplädoyer, ohne konkret eine Verurteilung oder einen Freispruch zu fordern. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sprechen viele Umstände dafür, dass Wulff sich der Vorteilsannahme schuldig gemacht hat.

Hannover - Im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat die Staatsanwaltschaft Hannover eine Fortsetzung der Beweisaufnahme gefordert. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer beendete am Donnerstag sein Schlussplädoyer im Landgericht Hannover, ohne konkret eine Verurteilung oder einen Freispruch für Wulff zu fordern.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sprechen bisher viele Umstände dafür, dass Wulff sich der Vorteilsannahme im Amt als niedersächsischer Ministerpräsident schuldig gemacht hat. Anschließend soll auch die Verteidigung plädieren, das Urteil wird voraussichtlich am kommenden Donnerstag gefällt.

„Wir haben erklärt, welche weiteren Beweisanträge wir für erforderlich halten“, sagte der Staatsanwalt. Unter anderem hätten weitere Zeugen gehört und weiteres Bild- und Aktenmaterial untersucht werden können. Das Gericht habe die zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft und entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft abgelehnt, kritisierte Eimterbäumer.

Sein Schlussplädoyer begann er mit schweren Vorwürfen an die Adresse des Ex-Bundespräsidenten. „Ich konnte mir nicht vorstellen, wie leichtfertig Sie selbst Unzutreffendes verbreiten“, sagte er. Wulff steht zusammen mit dem Filmproduzenten David Groenewold vor Gericht, weil dieser für ihn Kosten rund um einen Oktoberfestbesuch übernahm und Wulff später bei Siemens für einen Film Groenewolds warb.