Die Aufräumarbeiten im Zuge des Betrugsskandals beim WTB sollen bald komplett abgeschlossen sein. Foto: imago//Patrick Steiner

Im Betrugsskandal im Württembergischen Tennis-Bund (WTB) hat der Beschuldigte angeboten, einen Teil des Schadens zurückzuzahlen. Wir wirkt sich dies auf ein mögliches Strafmaß aus? Greift die Sportversicherung? Eine Bestandsaufnahme des Falls.

Stuttgart - Stefan Hofherr hat einen großen Wunsch: „Ich hoffe, dass das Verfahren bald abgeschlossen ist und wir dann wieder über Sport sprechen können“, sagt der Präsident des Württembergischen Tennis-Bundes (WTB). Der Betrugsskandal um den beschuldigten ehemaligen WTB-Geschäftsführer hat den Verband erschüttert. Über einen Zeitraum von fast 20 Jahren soll dieser etwa 2,5 Millionen Euro an Bar- und Sachmitteln veruntreut haben. Im nicht verjährten Zeitraum von 2011 bis 2020 beläuft sich die Summe auf 1,2 Millionen Euro.

 

Die vom WTB mit der Aufarbeitung beauftragte Rechtsanwaltsgesellschaft Haver & Mailänder hatte ihre am 15. März 2021 begonnenen internen Ermittlungen vor der außerordentlichen Delegiertenversammlung im Oktober 2021 abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist dagegen offenbar noch bei der Arbeit. „Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Melden Sie sich bitte wieder in fünf bis sieben Wochen“, heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Behörde wird wohl auch auf die gewonnenen Erkenntnisse der internen Ermittlungsergebnisse zurückgreifen, bis jetzt fand ein Austausch dazu allerdings noch nicht statt.

Nachtatverhalten spielt eine Rolle

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Wie ein Vertreter der Rechtsanwaltsgesellschaft bestätigte, hat der Beschuldigte angeboten, zumindest einen „ordentlichen Teil“ des Schadens zurückzahlen zu wollen. Ist dies tatsächlich ganz oder zumindest teilweise der Fall, würde sich dies sicher strafmildernd auswirken, so die Einschätzung von Rechtsexperten. Wie stark, ist allerdings offen, da es hierfür alle Gesamtumstände zu berücksichtigen gilt. Das sogenannte Nachtatverhalten, zu dem auch ein Geständnis und Reue gehören, spielt bei der Gesamtwürdigung aller Umstände und damit bei der Strafzumessung zwar eine Rolle, ist aber nur ein Faktor.

Fußballclub bisher außen vor

Noch nicht geklärt ist, ob und gegebenenfalls in welcher Form sich der Umstand auswirkt, dass der Ex-WTB-Mitarbeiter den wohl größten Teil des veruntreuten Geldes in eine Amateurfußballmannschaft steckte. Laut Fachleuten wird dies jedoch eher nicht strafmildernd zu werten sein, da es sich dabei letztlich um das private Hobby des Beschuldigten handelte. Der Vereinsvorsitzende sagte auf Nachfrage: „Das war wohl eine private Sache des Beschuldigten und den Fußballern. Auf unseren Verein ist niemand zugekommen.“

Was die Strafzumessung betrifft, steht eines ganz grundsätzlich fest: Nur verhängte Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Angesichts der Schadenhöhe würden viele Experten eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren als Erfolg der Verteidigung werten.

Greift die Sportversicherung?

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Neben der Frage nach dem Strafmaß gibt es weitere offene Fragen: Greift die Sportversicherung des Verbandes? Welche Konsequenzen drohen weiteren ehemaligen WTB-Funktionären? Haben sie die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen? Ist ihnen Fahrlässigkeit vorzuwerfen?

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Unabhängig davon konnten die vakanten Stellen im WTB-Präsidium wieder besetzt werden. Diplomkaufmann und Steuerberater Martin Renz übernahm das Ressort Haushalt und Finanzen, Rechtsanwalt Fabian Brugger ist für Mannschaftswettbewerbe und Turniere zuständig, und Christoph Winkler, ebenfalls Rechtsanwalt, kümmert sich um das Thema Sportentwicklung. „Das aktuelle Präsidium des WTB ist sehr froh, die Ämter sehr rasch kommissarisch besetzt zu haben“, sagte Hofherr und nimmt sich und sein Team in die Pflicht: „Die Neuausrichtung und Neustrukturierung gilt es nun konsequent voranzutreiben.“ Das tennisbegeisterte neue Trio im Präsidium muss bei der ordentlichen Delegiertenversammlung noch offiziell gewählt werden. Diese wird voraussichtlich im Mai über die Bühne gehen, der exakte Termin steht noch nicht fest.

Hofherr stellt sich zur Wiedewahl

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Auch Stefan Hofherr wird sich dann wieder zur Wahl stellen. Der 35-Jährige hatte im April 2019 Ulrich Lange (79), der 18 Jahre lang im Amt war, an der Spitze des WTB abgelöst. Dass er eine solch turbulente erste Amtszeit haben wird, hatte er sich damals nicht träumen lassen: „Ich bin 2019 nicht angetreten, um den Titel zu haben, ich wollte vielmehr die Strukturen verändern und die Professionalisierung vorantreiben. Dass diese Professionalisierung in einem Sportskandal endete, ist bitter, zeigt aber auch, wie notwendig der Schritt war.“