Das Wrack des Wohnwagens stand noch wochenlang im Wald. Foto: Oliver von Schaewen

Mysteriös wirkt immer noch der Wohnwagenbrand, bei dem ein heute 66-Jähriger in einem Waldgebiet bei Siegelhausen eine 15-Jährige in Todesgefahr gebracht haben soll. Der Fall landet jetzt vor dem Heilbronner Landgericht.

Marbach - Was war passiert, bevor ein Wohnwagen in einem Waldstück des Marbacher Teilorts Siegelhausen am 29. Oktober des vorigen Jahres gegen 23 Uhr in Flammen aufging? Licht in das Dunkel des Vorfalls versucht das Landgericht Heilbronn zu bringen. Voraussichtlich in der ersten Juliwoche beginnt der Prozess, teilte das Gericht im Nachbarkreis auf Nachfrage mit.

Verantworten muss sich ein inzwischen 66-Jähriger, der im Verdacht steht, den Wohnwagen in Brand gesteckt zu haben und seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Mit dem Feuer soll er ein 15-jähriges Mädchen in Todesgefahr gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn geht sogar davon aus, dass er das Mädchen und sich selbst töten wollte. „Der Beschuldigte soll im Inneren des Wohnwagens Benzin ausgegossen und dieses angezündet haben“, teilt Bettina Jörg, Erste Staatsanwältin in Heilbronn, auf Nachfrage mit. „Von diesem Vorhaben soll er dann aber Abstand genommen haben.“ Für die Staatsanwältin steht aber auch fest: „Der Mann hat die 15-Jährige aus dem Wohnwagen gezogen und sie damit gerettet.“

Es droht keine Anklage wegen Mords oder wegen Totschlags

Laut Bettina Jörg komme damit eine Anklage wegen versuchten Totschlags oder Mordes nicht in Frage. Juristisch gesehen ist der mutmaßliche Täter wegen der Rettungsaktion von seinem Plan zurückgetreten. Deshalb werde der Mann voraussichtlich nicht wegen einer Tötungsabsicht belangt. In diesem Punkt winke ihm Straffreiheit. Angeklagt sei der 66-Jährige aber wegen besonders schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. „Besonders schwere Brandstiftung liegt vor, wenn der Täter durch die Brandstiftung einen anderen Menschen in Todesgefahr bringt“, sagt Jörg. Das könne mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet werden.

Welches Motiv der Mann gehabt hat, sich selbst und das Mädchen töten zu wollen, sei Sache der Hauptverhandlung, erklärt Jörg. Das Mädchen hatte den Abend mit dem damals 65-Jährigen in dessen Wohnwagen verbracht. Was dort vor Ausbruch des Brandes geschah, werden die Beteiligten wohl in der Verhandlung erzählen. Bettina Jörg wollte dazu keine Stellungnahme abgeben und hatte bereits im November erklärt, man ermittele nicht wegen Sexualdelikten, da dafür die Anzeichen fehlten.

Kurz nach der Tat hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Polizei von einem „zumindest freundschaftlichen Verhältnis“ zwischen dem älteren Mann und dem Mädchen ausgeht.

Der Mann bestreitet die Vorwürfe

Der Angeklagte hat bisher den Vorwurf der Brandstiftung bestritten. Das Mädchen hatte kurz nach dem Abend angegeben, es hätte das Feuer zuerst bemerkt und den Mann darauf aufmerksam gemacht. Ob diese Version vor Gericht haltbar ist, muss sich zeigen. Beim Brand ums Leben gekommen war der Hund des Mannes. Das ausgebrannte Wrack des Wohnanhängers blieb nach dem 29.  Oktober längere Zeit in dem Waldstück bei Siegelhausen stehen. Inzwischen ist es jedoch geborgen worden. Die Behörden hatten befürchtet, dass sich Schaulustige in dem Waldstück tummeln könnten.

Normalerweise darf ein Verdächtigter nur sechs Monate lang in Untersuchungshaft bleiben. Die nun schon längere U-Haft liege in der Fluchtgefahr, teilt der Richter Lutz Hils mit. „Die Kammer hält es für wahrscheinlicher, dass sich der Angeklagte dem Verfahren entziehen, als dass er sich dem Prozess stellen würde.“