die Polizei ermittelt weiter wegen Brandstiftung und Mordverdachts. Foto: Foto: Schaewen

Das Motiv des rätselhaften Wohnwagenbrandes bei Marbach im Kreis Ludwigsburg bleibt rätselhaft. Der 65-jährige Eigentümer steht im Verdacht, ein 15-jähriges Mädchen in Todesgefahr gebracht zu haben.

Marbach - Noch sind beim Wohnwagenbrand im Marbacher Teilort Siegelhausen viele Fragen offen. Der 65-jährige Eigentümer steht im Verdacht, den Brand am späten Abend des Montags vor einer Woche selbst gelegt zu haben und sitzt in Untersuchungshaft. Das Wrack des Autos mit den Resten des Wohnanhängers steht immer noch in dem Waldstück nahe des 30-Seelen-Ortes. Der Brand hatte sich am 29. Oktober gegen 23 Uhr ereignet. Der Mann und die Jugendliche entkamen den Flammen nur knapp.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn verdächtigt den Mann, die 15-Jährige in Todesgefahr gebracht zu haben. Sie hatte den Abend mit ihm in dem Wohnwagen verbracht. Als sie den Brand bemerkte und den 65-Jährigen darauf aufmerksam machte, soll der Mann eine Scheibe eingeschlagen und sie ins Freie gebracht haben. Ein Hund starb in den Flammen. Der 65-Jährige streitet eine Brandstiftung ab.

Rätselraten um die Motive des 65-Jährigen

Worauf sich der Anfangsverdacht stützt, wollte die Pressestaatsanwältin Bettina Jörg auch am Donnerstag nicht mitteilen. Die Vermutung leite sich nicht aus der technischen Untersuchung der Brandreste ab, sondern aus „anderen Umständen aus dem Umfeld“. Welche Motive der mutmaßliche Brandstifter gehabt haben könnte, um der 15-Jährigen zu schaden, sei „Kernbereich der Ermittlungen“. Deshalb könne dazu nichts gesagt werden. Strafrechtlich handle es sich um eine besonders schwere Brandstiftung. So ein Delikt würde mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet.

Der Mann und die Jugendliche waren leicht verletzt und im Krankenhaus behandelt worden. Das Mädchen sei wieder bei den Eltern, sagt Bettina Jörg. Den 65-Jährigen habe sie schon länger gekannt. Die Polizei gehe von einer „zumindest freundschaftlichen“ Beziehung aus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht wegen Sexualdelikten.

Das Wrack soll abtransportiert werden

Um zu verhindern, dass der Brandort Schaulustige anzieht, wird der Abtransport des Wracks in die Wege geleitet. Zuständig ist der Eigentümer. „Das ist der 65-Jährige“, bestätigt Yvonne Schächtele, die Sprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Die Spurensicherung habe ihre Arbeit abgeschlossen. Damit könnte das Wrack zum Abtransport freigegeben werden. Das aber kann der Verhaftete nicht selbst veranlassen. „Wir haben uns deshalb mit dem Landratsamt Ludwigsburg in Verbindung gesetzt“, so Schächtele. Die Behörde ist für Umweltschutz im Wald zuständig.