Für unbebautes Bauland können höhere Steuern fällig werden. Foto: picture alliance/dpa/Florian Schuh

Im Kampf gegen die Wohnungsnot setzt Baden-Württemberg auf eine neue Steuer, damit Eigentümer Baulücken schließen. Gegenwind kommt von der FDP.

Stuttgart - Eigentümer von unbebauten, aber baureifen Grundstücken in Baden-Württemberg müssen damit rechnen, dass vom Jahr 2025 an höhere Steuern für das Bauland fällig werden. Die Landesregierung hat beschlossen, eine sogenannte Grundsteuer C einzuführen. Das erlaubt es Städten und Gemeinden, aus städtebaulichen Gründen ab dem Jahr 2025 einen gesonderten Hebesatz für solche Grundstücke festzulegen. Allerdings ist die Erhebung freiwillig, wie Grüne ebenso wie die CDU betonen.

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Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) meint, durch die Steuer könne weiterer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden. Eigentümer sollten dazu animiert werden, die Baulücken in den erschlossenen Gebieten zu schließen, um die höhere Steuer zu vermeiden. So will die grün-schwarze Landesregierung die Wohnungsnot abmildern. „Mit der Grundsteuer C geben wir den Kommunen ein effektives und flexibles Instrument an die Hand, mit dem sie mehr Wohnraum schaffen können. Dadurch entsteht ein Anreiz, brachliegende, aber für Wohnzwecke äußerst wertvolle Grundstücke zu bebauen“, sagt der Finanzminister.

FDP erwartet keine positiven Effekte

Die oppositionelle FDP hält das Drehen an der Steuerschraube dagegen für ein ungeeignetes Mittel, den Wohnungsbau anzukurbeln oder Baulandspekulationen zu verhindern. Beide Effekte würden nicht eintreten, erwartet der FDP-Finanzexperte Stephen Brauer: „Von ein bisschen mehr Grundsteuer lässt sich angesichts der Wertsteigerungen niemand zu einem Verkauf bewegen, der darauf spekuliert.“ Andererseits würden viele Eigentümer „Vorsorge für familiäre Pläne betreiben“, oder sie hätten nicht die finanziellen Möglichkeiten, ein Bauprojekt zu stemmen, sagte Brauer. Umfragen unter Kommunen haben demnach ergeben, dass viele Grundstückseigentümer die Bauplätze behalten, damit später beispielsweise eventuell Enkel darauf bauen könnten.

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Stephen Brauer kritisiert auch die mitregierende CDU, sie habe vor der Wahl die „Strafsteuer“ noch verhindert, jetzt habe sie sie „durchgewunken“. Für die Kommunen bringe die neue Grundsteuer einen höheren Aufwand und nur geringe Mehreinnahmen.

Razavi: Kein Zwang, Enkelgrundstück aufzugeben

Die Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) unterstreicht, dass es sich bei der Steuer um eine freiwillige Möglichkeit, nicht um einen Zwang für die Kommunen handle. Sie erklärte auf Anfrage: „Mit der Grundsteuer C geben wir den Kommunen eine weitere Möglichkeit an die Hand, einen Anreiz fürs Bauen zu setzen. Wir zwingen damit aber niemanden, das sogenannte Enkelgrundstück aufzugeben. Die Achtung des Eigentums ist mir wichtig.“

Kommunen müssen Erhebung begründen

Wenn eine Kommune die Steuer erheben wolle, müsse sie ihre städtebaulichen Überlegungen begründen und das Gemeindegebiet sowie die betreffenden baureifen Grundstücke in einer Allgemeinverfügung benennen, heißt es dazu aus dem Finanzministerium. Selbst wenn städtebauliche Gründe vorliegen würden, müsse eine Kommune diese Steuer jedoch nicht einführen.

Der Gesetzentwurf wird demnächst in den Landtag eingebracht. Das Parlament soll noch in diesem Jahr darüber entscheiden.

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Der Mieterbund ist für die Grundsteuer C, plädiert aber für eine landesweite Regelung für unbebaute Grundstücke. Die Arbeitsgemeinschaft Haus und Grund und der Bund der Steuerzahler lehnen sie ab. Der Gemeindetag hält die Grundsteuer C für sehr aufwendig, der Städtetag erachtet sie als nicht zwingend notwendig, aber als sinnvolle Ergänzung.