Wer wohnt hinter diesen Fenstern. Zumindets ihr Gehalt müssten Sozialmieter bei einer Gesetzesänderung offenlegen. Foto: dpa

Sozialwohnungen: Verband hält Einzelfälle nicht für repräsentativ

Stuttgart - Der Chef des Mietervereins, Rolf Gaßmann, reagiert auf die Berichterstattung unserer Zeitung: „Das Beispiel von Gutverdienern, welche in einer 184 Quadratmeter großen Sozialwohnung für 6,62 Euro pro Quadratmeter Miete leben und noch untervermieten ist ein extremer Einzelfall und nicht repräsentativ für die Belegung von Sozialwohnungen.“ Die große Mehrheit der Mieter seien Kleinverdiener und fielen unter die jüngst angehobenen Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus, so Gaßmann weiter.

Der Mieterbund trete daher nicht für die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe ein, so der Vorsitzende. „Wir sind gegen eine Neiddebatte gegen Sozialmieter. Extremfälle, wie in dem Artikel aufgezeigt, könnten auch auf Grundlage bestehender Gesetze verhindert werden.“

Sollte die Fehlbelegungsabgabe erneut eingeführt werden, müssten Bewohner einer Sozialwohnung, die über die geltenden Einkommensgrenzen hinausgewachsen sind, höhere Mieten bezahlen. Als Reaktion auf die Berichterstattung unserer Zeitung hatten neben dem Eigentümerverein Haus und Grund auch Vertreter der Liga freier Wohlfahrtsverbände die Wiedereinführung des Gesetzes gefordert.