Stuttgart macht bei der Vergabe von Sozialwohnungen einen Unterschied zwischen Flüchtlingen und anderen. Während die einen sofort auf die Warteliste kommen, müssen die anderen drei Jahre in Stuttgart gemeldet sein. Das Ergebnis: Die Zahl der Flüchtlinge auf der Vormerkdatei nimmt zu.
Stuttgart - 4223 Haushalte stehen aktuell auf der Vormerkdatei – der Warteliste für eine Sozialwohnung. Im Jahr 2011 lag diese Zahl noch bei 2834. Ein massiver Zuwachs. Und: Besonders in jüngster Vergangenheit ist der Anstieg fast ausschließlich auf Flüchtlinge zurückzuführen, die in der Stadt untergebracht sind. Hintergrund dürfte dabei eine Stuttgarter Besonderheit sein: Wer in der Landeshauptstadt eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss auf der Vormerkdatei gemeldet sein. Doch um überhaupt auf diese Warteliste aufgenommen zu werden, muss ein Bewerber mindestens drei Jahre in der Landeshauptstadt gemeldet sein. Nicht so bei Flüchtlingen, die der Stadt zugewiesen wurden. Sie werden ohne Wartezeit auf die Vormerkdatei gesetzt. Interessant dabei: Andere Großstädte machen diesen Unterschied nicht. Und auch der Mieterverein fordert, diese Ungleichbehandlung aufzuheben.
Die Zahl der Haushalte, die auf eine geförderte Wohnung hoffen, steigt seit Jahren. Parallel sind die Vergaben von Sozialwohnungen von Jahr zu Jahr zurückgegangen – von 1370 im Jahr 2007 auf 805 im Jahr 2015 und 832 im Jahr 2016. Für 2017 hofft die Verwaltung, die Marke von 1000 Wohnungsvergaben wieder zu erreichen – offizielle Zahlen liegen noch nicht vor. Zeitgleich ist der Anteil der Flüchtlinge auf der Vormerkdatei spürbar angestiegen – wenig verwunderlich bei derzeit 7287 Geflüchteten, die in Stuttgart in Gemeinschaftsunterkünften leben. Waren 2015 noch lediglich 124 Flüchtlingshaushalte auf der Warteliste zu finden, sind es inzwischen rund 450. Von den rund 260 Haushalten, die allein im Jahr 2017 neu auf der Liste gelandet sind, handelt es sich in knapp 200 Fällen um Flüchtlingshaushalte.
Doch wie schafft es ein Haushalt eigentlich auf die Warteliste für eine der heiß begehrten Sozialwohnungen? In Stuttgart gelten die sogenannten Richtlinien für die Vormerkung von Wohnungssuchenden. Darin heißt es unter anderem: Ein Wohnungssuchender muss in der Regel seit mindestens drei Jahren in Stuttgart wohnhaft sein. Kurz danach wird allerdings eine wichtige Ausnahme gemacht. Die dreijährige Wartefrist gelte nicht für diejenigen Menschen, die eine Wohnung suchen, die im Rahmen eines Zuweisungsverfahrens in die Landeshauptstadt gekommen sind. Damit sind unter anderem Flüchtlinge gemeint, die der Stadt Stuttgart beispielsweise vom Land zugewiesen wurden.
Flüchtlinge sind von der Wartefrist befreit
Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) verteidigt die Vorgehensweise der Verwaltung. „Wir sind in erster Linie den Bürgern der Landeshauptstadt verpflichtet, nicht anderen Bürgern“, sagt Föll. Aus diesem Grund bestünde die grundsätzliche Pflicht, drei Jahre in der Stadt gemeldet zu sein, bevor Anspruch auf eine Sozialwohnung in Stuttgart erhoben werden kann. Mutmaßlich besteht die Sorge, dass sich beim Wegfall der Residenzpflicht Wohnungssuchende aus dem Umland verstärkt um eine Sozialwohnung in Stuttgart bemühen würden – eine noch höhere Zahl an Wartenden wäre die Folge. „Wir wollen den Mangel nicht noch vergrößern“, sagt Föll. „Eine Befreiung von der Wartezeit gibt es bei einer Zuweisung nach Stuttgart“, erklärt er mit Blick auf die Lage der Flüchtlinge. „In einem solchen Fall wurde der Wohnort ja nicht freiwillig gewählt.“ Eine weitere Ausnahme kann gemacht werden, wenn der Suchende in der Stadt arbeitet.
Grundsätzlich erwartet Föll, dass die Zahl der Haushalte, die nach einer Sozialwohnung suchen, zunehmen wird. „Die Vormerkdatei wird 2018 mutmaßlich um weitere 500 Haushalte anwachsen“, sagt Föll. Die Stadt geht davon aus, dass die Flüchtlinge, die derzeit in Gemeinschaftsunterkünften leben, in den kommenden Jahren auf dem Wohnungsmarkt aktiv werden.
Andere Großstädte gehen anders vor als Stuttgart
Andere Städte wählen ganz bewusst einen anderen Weg als Stuttgart. „In München gibt es keine sogenannte Wartezeiten für eine Sozialwohnung mehr. Jeder kann sich grundsätzlich sofort dafür bewerben, wenn er in München eine Wohnung sucht und dazu berechtigt ist“, erklärt Edith Petry, Sprecherin des Münchner Sozialreferats. Berechtigt bedeutet immer, dass sich das Einkommen eines Wohnungssuchenden unterhalb der jeweiligen Grenzen befindet.
In Frankfurt am Main hingegen gibt es eine Wartefrist – allerdings nur von einem Jahr. Dort heißt es von der Verwaltung zudem: „Die Wohnungsvergabe erfolgt nach Dringlichkeit und Wartezeit der Bewerber auf der Vormerkliste. Unterschiede zwischen Flüchtlingen und anderen Personenkreisen werden dabei nicht gemacht.“ Zudem gibt es in Frankfurt einen Weg, schneller auf die Warteliste zu gelangen. Dafür muss der Bewerber einen „Bezug zur Stadt“ nachweisen – das können ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz oder Verwandtschaft in Frankfurt sein. Die Praxis der Stadt Hannover ähnelt dem Stuttgarter Verfahren noch am ehesten. Hier besteht ebenfalls eine Residenzpflicht. Doch im Vergleich zu den drei Jahren in Stuttgart werden in Hannover lediglich sechs Monate verlangt.
Der Stuttgarter Mieterbund fordert die Abschaffung der dreijährigen Residenzpflicht. „Die Stadt sollte die Residenzpflicht aufheben, zumindest wenn es einen schlüssigen Grund wie Familie in der Stadt oder ein Jobangebot in Stuttgart gibt“, erklärt der Vorsitzende des Vereins, Rolf Gaßmann.