Hermann Beck, Vorsitzender des TV Hegensberg, kämpfte vor Gericht und gewann. Doch die Auseinandersetzung geht weiter. Foto: Roberto Bulgrin/bulgrin

Die Stadt Esslingen wollte Teile des Sportgeländes des TV Hegensberg zur Bebauung freigeben. Der Verwaltungsgerichtshof verhinderte das. Aber die Stadt gibt nicht auf.

Esslingen - Der Bebauungsplan für Teile des Sportgeländes des TV Hegensberg sind zwar nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim unwirksam. Aber die Stadt hat ihr Vorhaben noch nicht aufgegeben und will einen neuen Anlauf machen. Das Gericht hätte nämlich nicht den Bebauungsplan „aus den vom Verein vorgebrachten Gründen für unwirksam“ erklärt, heißt es seitens der Stadt. Baubürgermeister Hans-Georg Sigel sagte, in der Urteilsbegründung habe „der VGH nicht die geplante Wohnbebauung in Frage gestellt. Die diesbezüglichen Einwendungen des Vereins hält der Gerichtshof ausdrücklich für rechtlich nicht relevant.“ Aus der Begründung des Gerichts gehe hervor, dass es vielmehr um eine falsche Bezeichnung im Bebauungsplan geht.

„Aufgrund des dringenden Bedarfes an Wohnraum“ hält die Stadt den Worten des Sprechers Michael Botsch zufolge weiterhin daran fest, auf einem Teil des Geländes Wohnungen zu bauen. „Zeitnah“ soll es nun ein neues Bebauungsplanverfahren geben. Die Vorgaben des VGH sollen in dieser Fassung „umfassend berücksichtigt werden“. Das Vereinsgelände findet sich in der Breitingerstraße 26 im Stadtteil Hegensberg.

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