Ungewöhnlicher Protest, Demonstranten schreiben ihre Forderungen auf Papierflieger. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die überwiegende Mehrheit der Städte im Land will das Zweckentfremdungsverbot nicht einführen – darunter Ulm, Karlsruhe und Heilbronn.

Stuttgart - 30 Städte im Südwesten haben ein Verbot von Wohnungsleerstand bislang nicht einmal thematisiert, 19 lehnen die Einführung des Zweckentfremdungsverbots ab. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Landes unter 63 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die prominentesten Städte, die ein Einführung des Verbots ablehnen, sind Sindelfingen, Reutlingen, Ulm, Karlsruhe und Heilbronn.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagt: „Die Kommunen kennen den örtlichen Wohnungsmarkt am besten.“ Daher sei es richtig, dass jede Stadt selbst über eine Einführung entscheiden könne. „Dieses Stimmungsbild im Land bestätigt diese Regelung.“ Sie tritt somit einer Forderung aus Stuttgarter entgegen. Die Stadtverwaltung hatte eine landesweite Einführung des Verbots gefordert worden.

Aus Sicht des Mietervereins hat das Stimmungsbild eine andere Ursache. „Dort, wo es konservative Mehrheiten in den Stadtparlamenten gibt, wird das Zweckentfremdungsverbot immer abgelehnt“, sagt der Vorsitzende des Mieterbunds Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann. Er fügt an: „Viele Stadträte sind selbst Vermieter.“ Und: „Die Sozialpflicht des Eigentums, die aus dem Grundgesetz hervorgeht, spielt bei vielen Lokalpolitikern offenbar keine Rolle.“

Aus internen Unterlagen der Wohnraum-Allianz geht zudem hervor, dass das Wirtschaftsministerium sich dafür einsetzen wird, das umstrittene Gesetz nicht aufzuheben. Allerdings spricht sich das Ministerium auch dezidiert gegen eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots aus.

Eine solche Verschärfung hatte die Landeshauptstadt ins Gespräch gebracht. Das Stuttgarter Rathaus hatte gefordert, ein kommunales Zugriffsrecht einzuführen. Damit könnten etwa leer stehende Wohnungen unter kommunale Verwaltung gestellt werden, so die Idee aus dem Rathaus.