Im Heimerdinger Gebiet Kugelwasen will ein Grundstücksbesitzer bauen. Das führt zu grundsätzlichen Debatten im Gemeinderat. Foto: factum/Bach

Entweder schnell vergleichsweise viele Wohnungen schaffen – oder in den Grenzen einer großflächigen Planung wachsen? Für die Heimerdinger unter den Ditzinger Stadträten ist die Antwort klar gewesen, für alle anderen freilich nicht. Doch die Räte waren gezwungen, eine Lösung zu finden.

Ditzingen - Was war zuerst da: die Henne oder das Ei? Ein wenig erinnerte die Diskussion der Ditzinger Stadträte über das Heimerdinger Gebiet Kugelwasen an diese doch sehr grundsätzliche Frage. Im Kugelwasen, zwischen Feuerbacher Straße und Höfinger Weg, will ein Grundstücksbesitzer bauen. Er hat das Recht dazu, so lange er plant, was sich in die Umgebung einfügt. Denn dann hätte die Stadt lediglich ein Einzelvorhaben nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu genehmigen. Das Gebäude wäre wiederum maßgeblich für den Nächsten. Und so würde sich, Haus für Haus, ein Gebiet entwickeln.

Doch das wollen die Heimerdinger nicht. Sie wollen vorab festlegen, wie das Areal einmal auszusehen hat, wenn es aufgesiedelt ist. Sie wollen also einen Bebauungsplan aufstellen, in dessen Grenzen auch besagter Grundstücksbesitzer baut.

Thema prägt Debatte im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat

Das konkrete Vorhaben wird im Kern auch mit Bebauungsplan wenig anders aussehen als ohne. Doch die Heimerdinger unter den Stadträten argumentieren anders: Mit dem großräumigen Bebauungsplan könne man ein gesamtes Gebiet geordnet entwickeln. Neuer Wohnraum sei in Heimerdingen ohnehin zwingend.

Das ließ die Räte der anderen Ditzinger Ortsteile hellhörig werden. Denn hatte man nicht einst beschlossen, gemeinsam zu entscheiden, in welchem Ortsteil als nächstes weitere Bauflächen ausgewiesen werden? Mit einem Bebauungsplan aber wäre diese Entscheidung schon gefallen – ganz ohne Grundsatzvotum.

Das Thema prägte die Diskussion unlängst sowohl im Ausschuss für Technik und Umwelt als auch im Gemeinderat. „Wir brauchen Sicherheit in Heimerdingen“, forderte der Heimerdinger Ortsvorsteher und CDU-Rat Fritz Hämmerle. Und wenn man weiter im besiedelten Gebiet Lücken schließen wolle, statt am Rand aufzusiedeln, sei das in Heimerdingen nicht möglich. „Innen- vor Außenentwicklung, damit stoßen wir in Heimerdingen an Grenzen.“ Das kommentierte der Hirschlander Horst Kirschner (Freie Wähler) im Ausschuss für Technik und Umwelt zugleich mit dem Hinweis, dasselbe könne man auch über Hirschlanden sagen: „Dort wollen sie auch bauen.“ Auch der Schöckinger Ortsvorsteher Michael Schmid äußerte Bedenken gegen den Heimerdinger Wunsch. Es sei richtig und gut, dass nach Paragraf 34 gebaut werden könne. Aber: „Dass der Bauherr darüber hinaus noch städtische Grundstücke dazu bekommt, kann nicht sein.“ Die aber sind für das Gesamtvorhaben laut dem Bürgermeister Ulrich Bahmer unabdingbar.

Ein Bebauungsplan kostet Zeit

Doch die Aufstellung eines Bebauungsplans kostet Zeit und so lange wollen die Heimerdinger nicht warten. Schließlich hat der Bauherr eine Bauvoranfrage über zwei Gebäude und somit 18 Wohnungen gestellt. Der Gemeinderat könnte das Baugesuch, das auf eine Voranfrage folgt, für ein Jahr zurückstellen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans wäre dann zwingend, erklärt der Oberbürgermeister Michael Makurath.

Die Grünen-Fraktionschefin Doris Renninger spielte mit dem Gedanken, just dies zu beantragen: „Dass die Aufstellung eines Bebauungsplans viel zu lange dauert, sehen wir nicht so.“

Da war guter Rat teuer. Zumal die Heimerdinger Ortschaftsrätin und SPD-Rätin Erika Pudleiner den Aspekt des Erschließungsbeitrags in die Diskussion einbrachte. Sie sei nicht grundsätzlich gegen das Vorhaben. „Aber man sollte den Bauherrn verpflichten, öffentliche Stellplätze auf dem Areal zu bauen.“

Im Rahmen eines Bebauungsplans muss sich der Bauherr mit einem Flächenanteil an der Erschließung des Gebiets beteiligen, etwa um den Bürgersteig oder eben öffentliche Parkplätze anzulegen. Nach Paragraf 34 ist er dazu nicht verpflichtet, schließlich baut er ja offiziell in einem bereits erschlossenen Gebiet.

Am Ende stand ein Kompromiss, zumal der CDU-Rat Rolf Feil an die Gesprächsbereitschaft erinnerte, die der Bauherr bereits signalisiert habe. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung letztlich einstimmig, mit dem Bauherrn über die Anlage eines Gehwegs, einer Tiefgarage sowie die Realisierung von Besucherparkplätzen zu verhandeln. Er soll nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches bauen. Zugleich werden die Pläne vertieft, wie der Kugelwasen grundsätzlich bebaut werden kann.

Die grundsätzliche Entscheidung über die Ausweisung des nächsten Ditzinger Baugebiets soll im Gemeinderat dann noch vor der Sommerpause fallen.