Nicht nur bei Vonovia gibt es Ärger wegen Mieterhöhungen. Foto: Lichtgut/Ferdinando Iannone

Weil die Gesetzeslage es nicht hergibt, können Stadt und Justiz praktisch nichts gegen überhöhte Mietforderungen ausrichten. Nur in Einzelfällen gelingt es, freiwillige Einigungen herbeizuführen. Die Zahl der Anzeigen ist deshalb zuletzt gesunken.

Stuttgart - 926 Euro Kaltmiete für eine möblierte 40-Quadratmeter-Wohnung in Bad Cannstatt. Oder fast 1000 Euro für 74 Quadratmeter in Untertürkheim. Das klingt teuer – womöglich zu teuer? Diese beiden Wohnungsangebote sind jedenfalls die jüngsten, die die Stadt Stuttgart zur Prüfung angezeigt bekommen hat. Und zwar von der Vonovia-Mieterinitiative. Beide Angebote kommen nämlich von Deutschlands größtem Wohnungsunternehmen.

 

„Wir reichen immer wieder Anzeigen bei der Stadt wegen Mietüberhöhung ein“, sagt Ursel Beck, Sprecherin der Mieterinitiative. Zuletzt habe Vonovia bei zwei weiteren Wohnungen nach Einschreiten der Stadt Mietkorrekturen vorgenommen. Bei Vonovia betont man dagegen, man halte sich an gesetzliche Vorgaben. „Es kommt aber vor, dass wir die Miete dennoch in manchen Fällen aus Kulanz senken und so dem Vorschlag der Stadt folgen“, sagt eine Sprecherin. Meist handele es sich um möblierte Räume.

Nicht nur bei Großvermietern kommt immer wieder der Verdacht auf, das zulässige Maß werde überschritten. „Manche der großen Gesellschaften gehen an die Grenzen. Die haben aber auch einen Ruf zu verlieren, deshalb verzeichnen wir echte Wuchermieten eher bei privaten Anbietern“, sagt Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Stuttgarter Mietervereins. Man habe zahlreiche Fälle – doch „die Rechtslage für die Stadt ist schwierig“.

Ein Gesetz ohne Folgen

Geregelt ist das Thema in Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Der besagt, dass es sich um Mietpreisüberhöhung handelt, wenn eine Wohnung mindestens 20 Prozent teurer ist als die ortsübliche Vergleichsmiete. Von 50 Prozent an spricht man gar von Mietwucher. Bei Verstößen sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro möglich – zumindest theoretisch. Denn in der Praxis gibt es ein großes Problem. Seit der Bundesgerichtshof den Paragrafen 2005 sehr eng ausgelegt hat, muss zur überhöhten Miete auch noch das Ausnutzen einer Notlage hinzukommen. Der Mieter muss also nachweisen, dass ihm gar nichts anderes übrig geblieben ist, als die überteuerte Wohnung zu nehmen. Das ist jedoch kaum möglich. „Seither ist der Paragraf praktisch tot. Die Stadt kann nur unter der Gerichtsebene nachhaken und Druck machen. Bei ganz harten Spekulanten wirkt das aber nicht“, weiß Gaßmann.

Tatsächlich zeigen sich die Auswirkungen deutlich. „Seit 2004 konnten aufgrund der Rechtsprechung keine Bußgelder verhängt werden“, sagt Rathaussprecher Martin Thronberens. Keine einzige Strafe also trotz mancher Angebote, die geradezu unverschämt die Lage auf dem Wohnungsmarkt ausnutzen. Auch Mietwucher nach Definition des Strafgesetzbuchs spielt bei der Verfolgung keine Rolle mehr: „Die vor Jahren von der Staatsanwaltschaft behandelten Fälle wurden aufgrund der nicht nachweisbaren Notlage der Mieter eingestellt“, sagt Thronberens. Hinweise auf überhöhte Mieten erreichen die Stadt nach wie vor. Seit 2016 sind es insgesamt 50 gewesen – doch die Zahl sinkt zuletzt. Wohl auch wegen der geringen Erfolgsaussichten.

Manch einer lenkt freiwillig ein

Völlig machtlos ist man jedoch nicht. Die Stadt prüft entsprechende Anzeigen – manche Hinweise kommen auch vom Jobcenter. Liegt tatsächlich eine Überhöhung vor, sucht man das Gespräch mit dem Vermieter. „Ans soziale Gewissen appellieren“ nennt man das beim Amt für Stadtplanung und Wohnen. „Kommt es zu solch einem Gespräch, ist die Erfolgsquote hoch. Zuletzt konnten so mehrere Mietverhältnisse angepasst werden und die zu viel verlangte Miete wird an die Mieter zurückgezahlt. Dies ist das übergeordnete Ziel der Verwaltung“, sagt Thronberens. Oft genug scheitere ein Einschreiten aber auch an den Mietern, wenn der Hinweis nicht von ihnen selbst gekommen ist. Sie wollen nicht, dass sich das Verhältnis zum Vermieter verschlechtert.

Abhilfe schaffen könnten laut Mieterverein zwei Dinge: eine Änderung der Rechtsprechung oder eine Verschärfung des Gesetzes. Letztere hat der Bundesrat bereits Ende 2019 beschlossen – passiert ist seither jedoch nichts. „Das wird vor der Bundestagswahl nichts mehr“, fürchtet Gaßmann.