Keine Frage, die Gutenbergstraße befindet sich in einer netten Wohngegend. Aber gibt es hier wirklich etwas, das 45 Euro Miete auf den Quadratmeter rechtfertigt? (Archivbild) Foto: Leif-Hendrik Piechowski

Der Wohnungsmarkt in Stuttgart wird immer verrückter. Eine Wohnungsanzeige für ein Zehn-Quadratmeter-Zimmerchen im Stuttgarter Westen schießt jetzt aber den Vogel ab. 450 Euro will der Vermieter dafür haben – und da sind die Nebenkosten noch nicht mal eingerechnet.

Stuttgart - Wer braucht schon ein Bad? Eine Wohnungsanzeige auf dem Immobilienportal Immoscout24 illustriert die Absurdität des Stuttgarter Wohnungsmarkts sehr treffend. Die Dachgeschosswohnung in der Gutenbergstraße im Stuttgarter Westen misst laut Anzeige zehn Quadratmeter, hat kein Bad, ist dafür aber spartanisch möbliert mit einem Kleiderschrank, einem Regal, einem Tischchen, einem Kühlschrank, einem Fernseher und sogar einem Wasserkocher. Wer hier wohnen will, muss bereit sein, 450 Euro im Monat abzudrücken – kalt.

Rolf Gaßmann, der Vorsitzende des Mietervereins Stuttgart, hat schon viele überteuerte Wohnungen gesehen. „Aber so etwas vollkommen Absurdes wie 45 Euro auf den Quadratmeter ist mir noch nicht untergekommen“, sagt er. Der Durchschnittspreis für Wohnungen in der Stuttgarter Innenstadt bei Neuvermietungen lag laut Erhebungen, denen die Daten von Immoscout24 zugrunde liegen, bei 13,94 Euro pro Quadratmeter. Im Westen, dem teuersten Innenstadtbezirk, sind es 14,60 Euro.

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Bisheriger Rekord: 30 Euro pro Quadratmeter

Die Wohnung mit der höchsten Diskrepanz zwischen empfohlenem Mietspiegelpreis und tatsächlichem Angebot in Stuttgart, an die Gaßmann sich erinnert, war eine Wohnung am Ostendplatz: 30 Euro habe der Vermieter da auf den Quadratmeter verlangt. Sie wurde jetzt mit Leichtigkeit vom Thron gestoßen. Zumal bei dem Objekt im Westen noch 150 Euro Nebenkosten oben draufkommen.

Aber darf man das überhaupt, für eine so verzwergte Wohnung so viel Geld einsacken? Laut Mieterverein kommt das darauf an, ob die Miete dort schon länger auf diesem Preisniveau war oder unverhältnismäßig erhöht wurde. „Wenn Letzteres der Fall ist, hat der Mieter eine Chance, indem er die Wohnung anmietet und danach vor Gericht zieht“, sagt Gaßmann. Hier könne sich der Mieter auf die Mietpreisbremse berufen, die Mieterhöhungen bei zehn Prozent deckelt.