Die Kreisbaugruppe versucht dem Wohnungsmangel im Rems-Murr-Kreis zu begegnen – wie hier in Weinstadt, wo momentan neue Wohnungen entstehen. Foto: Frank Eppler

Der Wohnungsmangel beschäftigt Politik und Kommunen: Die Kreisbaugruppe im Rems-Murr-Kreis hat am Freitag Verantwortliche zu einem Wohnbaugipfel mit Impulsvorträgen und Diskussionen geladen.

Schorndorf - Die Zahlen verdeutlichen das Problem: Nach einer von der L-Bank in Auftrag gegebenen Studie ist in Baden-Württemberg allein in den Jahren 2011 bis 2015 ein Mangel an 88 000 Wohnungen entstanden. „Über diese fehlenden 88 000 Wohnungen hinaus müssen danach bis zum Jahr 2020 jährlich 54 000, im Zeitraum 2021 bis 2025 jährlich 43 000 Wohnungen gebaut werden“, heißt es in einem Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Der Rems-Murr-Kreis gehört zu den 20 Kreisen mit den größten Wohnungsbaulücken.

Vor diesem Hintergrund hat die Kreisbaugruppe am Freitag einen Wohnbaugipfel Rems-Murr in Schorndorf veranstaltet. Neben diversen Impulsvorträgen von Vertretern aus Politik und Wirtschaft sowie kommunaler und privater Wohnungswirtschaft gab es auch eine Podiumsdiskussion mit den wohnungspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen, wobei der zuständige SPD-Politiker Daniel Born allerdings verhindert war.

Reform der Landesbauverordnung ein erster Schritt

Die Vertreter der Regierungskoalition lobten in der Gesprächsrunde die reformierte Landesbauverordnung, die zum 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist. Man habe in langen Prozessen gute Lösungen gefunden, sagte Susanne Bay, die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. Sie verteidigte unter anderem die Begrünungspflicht für Dächer, um die in den Verhandlungen lange gerungen worden war, als wichtig in Zeiten des Klimawandels.

Anton Baron von der AfD sah das anders: „Generell müssen wir feststellen, das war kein großer Wurf.“ Die Reform sei nur eine Stellschraube von vielen und „ein erster Schritt in einem gesamten Paket“, betonte hingegen Claus Paal, Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau der CDU Landtagsfraktion. Landrat Richard Sigel zeigte sich froh über die Vereinfachungen, die die neue Landesbauverordnung mit sich bringt. Nun sei das gute Miteinander der Akteure in der Praxis entscheidend.

Verpflichtende Quoten für Sozialwohnungen?

Ein weiteres umstrittenes Thema in der Podiumsdiskussion war die Frage, ob eine verpflichtende Quote an Sozialwohnungen beim Geschosswohnungsbau nötig ist. „Aus meiner Sicht braucht es die, ganz klar“, so Susanne Bay. Eine solche Quote habe eine wichtige Steuerungsfunktion. Schon jetzt seien viele Menschen nicht mehr in der Lage, mit ihrem Verdienst die Mieten in den Städten zu bezahlen. Das zeige sich auch daran, dass die Einkommensgrenze, bis zu der man einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten könne, bei einem Vier-Personen-Haushalt bei 68 000 Euro liege. „Das ist praktisch die Halbtags-Krankenschwester und der Ganztags-Polizist – also gerade Menschen, die wir in unseren Kommunen zwingend brauchen“, so Bay.

Gabriele Reich-Gutjahr von der FDP kritisierte derartige Quoten für Neubauten. „Die günstigeren Mieten sind ja in den Altbeständen“, erklärte sie. „Was ist denn gewonnen, wenn jetzt der sozial Schwache Wohnraum hat, aber der soziale Starke immer noch keinen?“ Es fehle an Wohnungen generell, betonte sie. „Wir brauchen schlichtweg Wohnraum für jedermann.“