Protest gegen Leerstand von Wohnungen im Oktober 2015 in Stuttgart. An selber Stelle wurden inzwsichen neue Wohnungen gebaut. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Bis zu 50 000 Euro Strafe stehen im Raum, sollte ein Immobilieneigentümer grundlos nicht vermieten. Doch in ganz Baden-Württemberg wurde seit 2013 noch kein einziger Cent Bußgeld verhängt. Zum Vergleich: In München waren es allein im Jahr 2016 knapp 400 000 Euro.

Stuttgart - Wird im Südwesten ernsthaft gegen den Leerstand von Wohnungen gekämpft? Diese Frage drängt sich förmlich auf, wenn man nach fast fünf Jahren Bilanz des Zweckentfremdungsverbots zieht. Das Gesetz gilt seit Dezember 2013 und ermöglicht es Kommunen, gegen unbegründeten Leerstand von Wohnungen vorzugehen und im Härtefall auch Bußgelder zu verhängen. Doch nach exklusiven Informationen unserer Zeitung hat in dieser Zeit keine einzige Stadt im Südwesten auch nur einen Cent Bußgeld eingenommen. Zum Vergleich: In München wurden allein 2016 knapp 400 000 Euro Bußgeld verhängt – und 244 Wohneinheiten dem Mietmarkt zurückgegeben.

 

Hintergrund: In der bayrischen Landeshauptstadt sind knapp 40 Mitarbeiter, verteilt auf 29 Vollzeitstellen, damit beschäftigt, das Zweckentfremdungsverbot durchzusetzen. Zählt man sämtliche Kommunen im Südwesten zusammen, in denen das Gesetz gilt (Stuttgart, Freiburg, Konstanz, Heidelberg und Tübingen) kommt man lediglich auf neun Stellen in den Stadtverwaltungen.

SPD fordert Unterstützung der Landesregierung

Die SPD im Land zeigt sich angesichts der Rechercheergebnisse unserer Zeitung ernsthaft erbost. „Es gibt die klare Ansage: Mietraum haben heißt Verantwortung haben! Wohnraum leer stehen lassen oder zweckentfremden geht gar nicht und wird verfolgt“, sagt Daniel Born. Er ist der wohnungspolitische Sprecher der Sozialdemokraten im Landtag. Der Vergleich mit Bayern sei sinnvoll und zeige, dass die Kommunen im Land das Gesetz nicht angemessen durchsetzen, so Born weiter. Und: „Die Landesregierung muss die Kommunen bei der Umsetzung des Verbots künftig besser unterstützen.“ Besonders verärgert zeigt sich der Abgeordnete auch, weil die Landesregierung eine entsprechende Anfrage der SPD mit dem Verweis auf eine spätere Auswertung nicht beantworten wollte.

Aus internen Dokumenten der Wohnraum-Allianz des Landes, die unserer Zeitung vorliegen, geht hervor, dass die Regierung nach der Sommerpause Bilanz ziehen und dem Parlament berichten will. Dazu ist die Regierung im Übrigen verpflichtet, da das Zweckentfremdungsverbot im Dezember 2013 mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren eingeführt wurde. Den internen Papieren zufolge, sollen im Frühjahr die Kommunen, in denen das Gesetz gilt, sowie Interessenverbände angehört werden.

Das Verbot dient dem Erhalt von Wohnraum. Die Umwandlung einer Wohnung in Gewerberäume oder eine Ferienwohnung, sowie grundloser Leerstand werden nicht geduldet und können geahndet werden.

Städte in Bayern deutlich aktiver

Wie effektiv das Gesetz umgesetzt werden kann, zeigt ein Blick nach München. Aus dem Sozialreferat der bayrischen Landeshauptstadt heißt es: „Anzahl der bei Ortsermittlungen im Jahr 2016 überprüften Wohneinheiten: 24 982.“ Aufgrund dieses enormen Arbeitsaufwands steigen die verhängten Bußgelder seit Jahren an: 2014 lag die Summe noch bei 97 100 Euro, 2015 bei 129 550 Euro und 2016 bei 396 350 Euro. Die endgültigen Zahlen für 2017 sind noch nicht verfügbar. Die knapp 40 Mitarbeiter in München, die das Gesetz durchsetzen, haben 244 Wohnungen vor Zweckentfremdung geschützt oder dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt – allein im Jahr 2016.

Dem gegenüber stehen die Zahlen aus Stuttgart. Hier gilt das Gesetz seit Januar 2016. „42 Wohnungen wurden nach einem Verfahren wieder dem Wohnmarkt zugeführt“, berichtet Stadtsprecher Sven Matis. Und: „Es gibt auch in Stuttgart zahlreiche Wohnungen, die leer stehen. Die Satzung setzt ein wichtiges Signal dagegen. Sie macht nämlich deutlich: Eigentum verpflichtet.“ Verstöße werde die Verwaltung mit Bußgeldern ahnden, so Matis weiter. Bislang habe sei man diesen Schritt jedoch noch nicht gegangen.

Auf Basis dieser Zahlen stellt Daniel Born von der SPD den Städten im Land kein gutes Zeugnis aus: „Die Großstädte müssten Vorreiter sein und klar machen, dass Leerstand nicht hingenommen wird.“ Die Oberbürgermeister sollte deutlich mit gutem Beispiel vorangehen, so Born weiter.

Doch auch wenn die Kommunen im Südwesten keine Bußgelder verhängt haben, ist aufgrund des Zweckentfremdungsverbots trotzdem Geld geflossen. „Für genehmigte Zweckentfremdung wurden über 223 000 Euro Ausgleich gezahlt – Geld, das für die Wohnbauförderung verwendet wird“, berichtet Stuttgarts Sprecher Sven Matis. Auch die Verwaltung in Freiburg verweist auf Ausgleichszahlungen für die Genehmigung von Zweckentfremdung von insgesamt rund 4550 Euro.