In Höfingen verplant die Stadt eine Fläche neben dem Kindergarten Kunterbunt für Wohnbau. Die Ortsvertreter wollen diese Fläche den Kindern vorbehalten.
Der neue Anbau des Höfinger Kindergartens Kunterbunt in der Ulmenstraße wurde vor nicht allzu langer Zeit seiner Bestimmung übergeben. Drei weitere Gruppen finden seitdem dort Platz. Ursprünglich hätten auf dem Neubau noch Wohnungen für städtische Angestellte entstehen sollen. Doch während der Planungsphase wurde schnell klar, dass dies die Statik nicht zulassen würde.
Jetzt will die Verwaltung auf einem kleinen Streifen von etwa 600 Quadratmetern zwischen dem Kindergartenneubau und der bestehenden Wohnbebauung ein zweigeschossiges Gebäude mit drei kleinen Wohneinheiten errichten. Als den Höfinger Ortschaftsräten das Projekt erstmals im September 2023 in einer Sitzung vorgestellt wurde, lehnten sie dies mehrheitlich ab. Deren Empfehlung wurde allerdings nicht vom Leonberger Planungsausschuss aufgenommen, hier stimmte die überwiegende Mehrheit für die Pläne der Stadt. Also ging der Ortschaftsrat in die zweite Beratungsrunde – und änderte seine Meinung nicht. Erneut kam das Thema auf die Tagesordnung im Planungsausschuss – und auch hier wich der Großteil der Rätinnen und Räte nicht von ihrer Meinung ab. Eine Entscheidung wird nun der Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag treffen müssen.
Bäume sollen erhalten bleiben
Weshalb die Mehrheit der Höfinger Ortschaftsräte gegen das Projekt ist, macht Katharina Staiger, scheidende Ortschaftsrätin und Gemeinderätin der Grünen-Fraktion, bei einem Vorort-Termin deutlich. Abgesperrt ist das kleine Grundstück, das über die sehr schmale Ulmenstraße zu erreichen ist, mit einem Bauzaun. Auf der Fläche stehen zwei hochgewachsene, Schatten spendende Bäume, die laut den Planungsunterlagen erhaltenswert sind. „Es ist gut, dass man sie erhalten möchte, doch dadurch wird das Grundstück noch kleiner, kaum vorstellbar, dass hier ein Wohngebäude Platz finden wird“, sagt Katharina Staiger, die selbst als Kommunalberaterin tätig ist. „Unsere Entscheidung, gegen das Projekt zu stimmen, ist uns nicht leichtgefallen, weil wir sehen, dass Wohnraum gebraucht wird“, sagt die Höfingerin, „weil aber die Außenanlage des Kindergartens durch den Neubau so reduziert wurde, wollen wir diese noch übrige Fläche den Kindern für eine mögliche weitere Spielmöglichkeit vorbehalten.“ Zudem sei rund um die beiden Kindergärten Kunterbunt und Regenbogen und der Grundschule schon so viel Fläche versiegelt, da wäre es schön, so Staiger, wenn man hier jetzt noch eine Freifläche hätte.
Für besagtes Grundstück, auf dem das Vorhaben geplant ist, gilt noch der einfache Bebauungsplan „Pfad I“ vom 7. Januar 1960. Dieser setzt tatsächlich eine „öffentliche Freifläche“ fest. Damit würde die geplante Wohnbebauung gegen diese Festsetzung sogar verstoßen. Eine Befreiung von dieser Regelung kann wiederum mithilfe eines neu geschaffenen Paragrafen 13 des so genannten Baulandmobilisierungsgesetzes erteilt werden. Im vorliegenden Fall sei, so die Aussage der Verwaltung, die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben.
Leonberg hat einen angespannten Wohnungsmarkt
Denn Leonberg sei ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei dem geplanten Vorhaben in Höfingen handele es sich um Wohnungsbau und um einen Einzelfall. „Öffentliche Belange stehen einer Befreiung von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung nicht entgegen“, heißt es in der Begründung der Stadt. Und nachbarliche Belange, die gegen die Erteilung der Befreiung sprechen, seien auch nicht erkennbar. Eine Wohnbebauung führe weder zu einem Verstoß „gegen das städtebauliche Gebot der Rücksichtnahme“, noch wirke es auf die Umgebungsbebauung rücksichtslos, so die weitere Erklärung der Stadt.
Baubürgermeister Klaus Brenner wollte sich im Planungsausschuss von den Argumenten der Grünen-Stadträten nicht umstimmen lassen. „Der Prozess hat schon so viel Geld und Zeit gekostet.“ Letztendlich sei es eine Abwägungssache, sagt Katharina Staiger: „Kinder gegen Wohnungen“. Für sie stellt sich zudem die Frage, welche Rolle die Ortschaftsräte in der Stadtpolitik spielen. „Wenn deren Empfehlung kein Gewicht mehr hat, dann kann man den Ortschaftsrat doch abschaffen.“