Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit will die Bundesregierung eine weitere Säule etablieren, um bezahlbare Wohnungen zu fördern.
Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Werkzeug geeinigt, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Im Jahressteuergesetz, das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wird, soll eine sogenannte neue Wohngemeinnützigkeit etabliert werden. „Die Wohngemeinnützigkeit ist wieder da! Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) unserer Redaktion. Soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen könnten damit günstigen Wohnraum bereitstellen und dabei von umfassenden Steuererleichterungen profitieren.
Für Personen mit geringen Einkommen
Um sie zu erhalten, muss die angebotene Miete unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen seien so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können, sagte Geywitz. „Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land. Das ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter“, betonte Geywitz.
In der Begründung zum Gesetz heißt es, bezahlbares Wohnen soll insbesondere für Personen mit geringen Einkommen ermöglicht werden. Die Bundesregierung schätzt, dass zunächst 100 Unternehmen die neue Wohngemeinnützigkeit anwenden werden, rund 105.000 Mieter könnten so davon profitieren.
Die Wohngemeinnützigkeit als Förderung von günstigem Wohnraum wurde lange in der Bundesrepublik praktiziert, aber 1990 abgeschafft. In anderen Ländern wie Österreich und den Niederlanden gibt es weiter vergleichbare Modelle. SPD, Grüne und FDP hatten 2021 im Koalitionsvertrag eine neue Wohngemeinnützigkeit vereinbart.