Wo heute noch Gleise liegen, plant Stuttgart ein neues Viertel. Allerdings müsste dafür ein Gesetz geändert werden. Foto: Imago/Arnulf Hettrich

Stuttgart plant das Rosensteinviertel auf den heutigen Bahnflächen. Über eine nötige Gesetzesänderung diskutiert der Bundestag diese Woche. Kritiker warnen vor negativen Folgen.

Wie geht es mit den Bahnflächen in Stuttgart weiter, die durch Stuttgart 21 frei werden sollen? Am Donnerstag steht das Thema indirekt auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags.

 

Formal geht es um eine Änderung des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Dieses eher nur Eingeweihten bekannte Regelwerk hatte die Ampel-Koalition verschärft, mit dem Ziel, auch aktuell nicht genutzte Gleisanlagen für eine spätere Reaktivierung zu erhalten. Davon betroffen, sind zahlreiche Areale in Deutschland. Die Gleisflächen in der Stuttgarter Innenstadt dürften darunter wohl die größten und damit prominentesten sein.

Auch abseits der Landeshauptstadt fühlen sich viele Städte durch die neue Regelung in ihrer Planungshoheit beschnitten. Der Deutsche Städtetag hatte Beispiele für Fälle in seinen Mitgliedskommunen zusammengetragen. Im Land waren neben Stuttgart vor allem Ulm und Nürtingen betroffen. Noch in der zurückliegenden Legislaturperiode hatten CDU, SPD und Grüne nach dem Ampel-Aus versucht, eine Neuregelung auf den Weg zu bringen, was letztlich aber scheiterte.

Entscheidung am späten Abend

Nun nimmt die schwarz-rote Koalition einen neuen Anlauf. Deren Gesetzentwurf zur Entschärfung des Paragrafen 23 steht ebenso wie ein konkurrierender Entwurf der Grünen-Fraktion zur zweiten und dritten Beratung im Bundestags an. Am Donnerstag dieser Woche wird der Tagesordnungspunkt als letzter in der Sitzung um 22 Uhr aufgerufen. Nach der namentlichen Abstimmung machen die Parlamentarier Feierabend.

Gegen die geplante Bebauung der Bahnflächen regt sich Widerstand. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Ein überstürztes Verfahren, wie Stuttgart-21-Kritiker finden. Man halte „eine Beschlussfassung schon am 26. Juni, der auch keine Anhörung von Sachverständigen im Verkehrsausschuss vorangegangen ist, für übereilt“, heißt es in einem offenen Brief, den das Aktionsbündnis gegen Stuttgart21 an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) und die Bundestagsabgeordneten geschickt hat.

Kritik an den Wohnbauplänen in Stuttgart

Den geplanten Wohnungsbau auf den heutigen Gleisflächen lassen die Kritiker auch im angespannten Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt als Argument nicht gelten. Der könne zwar „neben anderen Ansatzpunkten eine Strategie gegen Wohnungsnot sein, gewiss aber nicht durch Hinsetzen eines neuen Stadtteils mitten in die Frischluftschneise einer hitzegeplagten Metropole – und das zu Lasten von Schieneninfrastruktur, die unverzichtbar ist“.

Das Aktionsbündnis wirbt für den dauerhaften Erhalt der oberirdischen Bahnflächen in Stuttgart und rechnet dem Minister und den Parlamentariern vor, dass das dem Bund Geld sparen könne. Denn auf den Gleisen soll unter anderem die Gäubahn in den zu erhaltenden Kopfbahnhof fahren. Der Bau des als Alternative dazu vorgesehenen Pfaffensteigtunnels würde sich erübrigen. Dessen Kosten taxiert das Bündnis auf 3,7 Milliarden Euro, Bahninfrastrukturvorstand Berthold Huber sprach im Frühjahr von zwei Milliarden Euro.

Klage der Stadt vor dem Bundesverfassungsgericht

Im weiteren politischen Verfahren muss auch noch der Bundesrat entscheiden. Die Landeshauptstadt, die die Flächen Ende 2001 gekauft hatte und ihre Felle in Sachen des dort geplanten Rosensteinquartiers davon schwimmen sieht, fährt zweigleisig. Das Rathaus setzt auf eine politische Lösung, treibt aber parallel eine gerichtliche Klärung voran. Eine Gemeinderatsmehrheit befürwortete im November 2024 den Gang nach Karlsruhe. Bei dortigen Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az.: 2 BvR 472/25). Dies sei „in Bearbeitung“, sagt ein Gerichtssprecher. „Derzeit stehen die erbetenen Stellungnahmen aus. Der weitere Verfahrensgang ist noch nicht konkret absehbar“.