Angesichts der Wohnungsnot werden leer stehende Räume auch von vielen Bürgern kritisch gesehen. Foto: dpa

Esslinger Architekten kritisieren die geplante Abschaffung des Zweckentfremdungsverbots scharf. Warum sie darin eine verpasste Chance für den Wohnungsmarkt sehen.

Nach der scharfen Kritik des örtlichen Mieterbundes an der Abschaffung des Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum melden sich jetzt auch Architekten zu Wort. Die Esslinger Ortsgruppe des Vereins „Architects for Future“ äußert großes Unverständnis. Mit der geplanten Abschaffung gebe die Stadt ohne Not ein Werkzeug aus der Hand, mit dem die Wohnungsknappheit effektiv, kostengünstig und klimaschonend bekämpft werden könne.

 

Wie in vielen anderen Städten täten sich auch in Esslingen inzwischen sogar Gutverdienende schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden, so die „Architects for Future“. Und das nicht nur, weil Wohnraum knapp sei, sondern auch, weil er ungünstig verteilt oder durch dauerhaften Leerstand dem Wohnungsmarkt entzogen sei. „Die Vorstellung, dieses Problem allein durch den Neubau von Wohnungen lösen zu können, führt in die Irre“, erklären die Architekten.

Eine Diskussion nicht nur in Esslingen: Wieviel Raum gibt es tatsächlich in Esslingen – und welche Möglichkeiten gibt es, Eigentümer dazu zu bringen, Zimmer und Wohnungen abzugeben? Foto: Roberto Bulgrin

Viele Esslinger Wohnbauprojekte ziehen sich in die Länge

Allein schon die Klimakatastrophe spreche dagegen. Schließlich entstünden beim Bauen enorme Mengen an klimaschädlichen Treibhausgasen. Und schon jetzt zeichne sich ab, dass die Stadt Esslingen ihre selbstgesetzten Klimaziele nicht erreichen werde. Zudem zögen sich viele Neubauprojekte, etwa auf dem Esslinger Roser-Areal, dem Nürk-Areal oder dem ehemaligen VfL-Post-Gelände jahrelang hin oder lägen für unbestimmte Zeit auf Eis. Andere Programme wie etwa die Wohnungstauschbörse funktionierten in der Praxis nicht wie erhofft.

Das Zweckentfremdungsverbot hingegen habe das Potenzial, innerhalb kurzer Zeit eine große Zahl derzeit ungenutzter Wohnungen wieder für den Markt zu erschließen. „Etliche Städte, die die Regelung bereits anwenden, können es bestätigen: In vielen Fällen reicht es schon, Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnungen leer stehen lassen, anzusprechen und mit ihnen zu klären, woran eine Vermietung scheitert“, so die Esslinger Architekten. Die Geldbußen, die als letztes Mittel im Raum stünden, müssten nur in den seltensten Fällen verhängt werden.

Vor diesem Hintergrund sei es absolut unverständlich, dass die Stadtverwaltung das Zweckentfremdungsverbot seit 2023 praktisch nicht genutzt habe. Zumal man eine Regelung, die man nicht anwende, auch nicht auf ihre Wirksamkeit beurteilen könne. „Sie deshalb jetzt wieder abzuschaffen mit dem Argument, sie habe ja nichts gebracht, hat wenig mit faktenbasierter Politik zu tun“, betonen die „Architects for Future“. Die Wohnungssuchenden verdienten es, ernst genommen zu werden: „ Wir appellieren deshalb mit Nachdruck an Gemeinderat und Stadtverwaltung, alle gesetzlich möglichen Mittel zur Aktivierung des Wohnungsbestands zu nutzen“, so die Architekten.