Wohnen in Stuttgart wird immer teurer. Davon sind Hilfebedürftige besonders betroffen. Foto: dpa

Die Mieten sind in den vergangenen zwei Jahren deutlich gestiegen. Entsprechend hat die Stadt nun auch die Mietobergrenze für Hartz-IV-Bezieher erhöht. Manchen Fraktionen ist das noch zu wenig.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart hebt die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher an. Damit wird deren zulässige Kaltmiete der Entwicklung des Mietspiegels angepasst. Für Ein-Personen-Haushalte wird die Mietobergrenze von 450 Euro auf 486 Euro erhöht (plus acht Prozent), für Hauhalte mit zwei Personen von 564 auf 594 Euro (plus 5,3 Prozent). Bei Haushalten mit drei Personen beträgt das Plus bei der akzeptierten Kaltmiete 4,4 Prozent (von 675 auf 705 Euro), bei vier Personen 5,6 Prozent (von 801 auf 846 Euro), bei fünf Personen sind es plus 1,1 Prozent (jetzt 976, vorher 966 Euro). Für einen Sechs-Personen-Haushalt liegt die Mietobergrenze nun bei 1116 Euro (vorher 1104 Euro, plus 1,1 Prozent). Man gehe nach einem durch das Bundessozialgericht „stark determinierten“ Verfahren vor, sagte Sozialbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) im Sozialausschuss. Angesichts der deutlich gestiegenen Mieten in der Stadt begrüßte die Mehrheit der Ratsfraktionen den Schritt.

Die SPD im Rat hat aber noch Gesprächsbedarf. „Die Mietobergrenze ist aus unserer Sicht noch nicht ganz ausreichend“, sagte Stadtrat Udo Lutz. Thomas Adler, der Sprecher von SÖS/Linke-plus, ist überzeugt, dass auch die neue Mietobergrenze „den wirklichen Verhältnissen“ auf dem Wohnungsmarkt nicht gerecht wird. Die Zahl der günstigen Wohnungen in Stuttgart sinke. Adler: „Viele Wohnungen mit einfacher Ausstattung werden wegsaniert.“ Deshalb sei auch die jetzige Obergrenze „deutlich zu niedrig“, so Adler.

Konkurrenz zu Beziehern geringer Einkommen

Jürgen Peeß, der Geschäftsführer des Jobcenters, warnte davor, diese für Hartz-IV-Bezieher noch weiter zu erhöhen. Dadurch, so seine Befürchtung, würde „eine Konkurrenz“ der rund 22 000 Haushalte im Hartz-IV-Bezug mit Familien mit niedrigem Einkommen entstehen. Peeß: „Die brauchen auch eine günstige Wohnung.“

Thomas Fuhrmann von der CDU kann die Kritik schon deshalb nicht verstehen, weil 92 Prozent der Ein-Personen-Haushalte, die rund die Hälfte der Betroffenen ausmachen, mit einer durchschnittlichen Kaltmiete von 390 Euro weit unter der Obergrenze liegen. Ähnlich sind die Werte bei anderen Haushaltsgrößen. Bei Betroffenen, die mit ihrer Kaltmiete zu hoch liegen, gibt es Verfahren zur Mietreduzierung. Oder es wird in begründeten Fällen die höhere Miete vom Jobcenter bezahlt. Etwa 150 nötige Umzüge pro Jahr in Folge zu hoher Mieten seien „moderat“, findet auch Jochen Stopper von den Grünen.