Bald reines Wohngebiet? Foto: Archiv Sägesser

In einem Baugebiet in Stuttgart-Plieningen will ein Investor zwei Doppelhäuser errichten. Doch dort ist nur noch Platz für Gewerbe. Nur: Das Gewerbe zeigt keinerlei Interesse an dem Gebiet.

Plieningen - Drei Baulücken gibt es noch im Baugebiet Schießhausäcker in Stuttgart-Plieningen. Je nach Bebauung, also Doppel- oder Reihenhäuser, sind das laut Stadt circa zehn Wohneinheiten. Nun gibt es den Wunsch eines Investors, zwei Doppelhäuser mit vier Doppelhaushälften zu errichten. Doch die Stadt Stuttgart kann das nicht genehmigen. Der Grund: Baurechtlich handelt es sich bei den Schießhausäckern, die vor etwa 15 Jahren erschlossen wurden, um ein Mischgebiet. Heißt, dass dort Platz ist für Wohnen – und für 20 Prozent Gewerbe.

Anwälte befassen sich mit dem Thema

Würden die Pläne des Investors umgesetzt, wäre der noch verbleibende Platzanteil fürs Gewerbe zu klein, erklärt Susanne Frucht vom Stadtplanungsamt. Nur, das Gewerbe interessiert sich offenbar nicht für die Schießhausäcker. „Bisher gibt es nur Wohngebäude“, sagt Frucht. Weil sich bereits Anwälte mit dem Thema befassen, hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vor Kurzem mündlich dazu berichtet. Der Vorschlag: Den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern und das Misch- in ein reines Wohngebiet umzuwidmen.

Es hat mit dem Flughafen zu tun gehabt, dass die Schießhausäcker in Plieningen damals als Mischgebiet eingestuft worden sind. In einem Mischgebiet müssen Anwohner damit rechnen, dass es lauter ist als in einem reinen Wohngebiet. Wegen des Fluglärms war in den Schießhausäckern damit zu rechnen.

Das Fluglärmgesetz sei mittlerweile aber novelliert worden, erklärt Frucht. Denn die Flugzeuge seien zum Beispiel leiser geworden. Weil sich offenbar eh kein Gewerbe für das Gebiet interessiert und sich die Rechtslage zum Lärm dort geändert hat, kann sich die Stadt Stuttgart vorstellen, dem Investor entgegenzukommen. Entsprechend soll das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans nun vorangetrieben werden.

Häuser sind bereits vermarktet

Nach den Erkenntnissen der Stadtverwaltung hat der Investor die Doppelhaushälften bereits vermarktet. Heißt, es würde bereits Eigentümer geben für Häuser, die nach aktueller Rechtslage nicht gebaut werden dürfen. Wie weit die Abwicklung bereits vorangeschritten ist, könne die Stadt nicht abschätzen. „Dies ist eine grundstücksvertragliche Angelegenheit zwischen Bauträger und Bauherr und nicht Sache der Stadt“, sagt Detlef Kron, Leiter des Stadtplanungsamts.

Ulrich Wecker, der Geschäftsführer von Haus und Grund Stuttgart, sagt, es sei in Stuttgart mittlerweile üblich, vom Reißbrett zu kaufen. Das sei nichts Ungewöhnliches, sondern die gängige Praxis. Dass Käufer Geld überweisen, obwohl kein Baurecht vorliegt, kann sich Wecker indes nicht vorstellen. Er verweist auf die Makler- und Bauträgerverordnung, die dem Schutz der Käufer diene. Sie besage, dass man nur nach Baufortschritt zahlt und dass die erste Rate überhaupt erst transferiert wird, wenn eine Baugenehmigung vorliegt, diese müsse allerdings noch nicht rechtskräftig sein.