Bisher durften Parkscheine höchstens 30,70 Euro jährlich kosten. Foto: dpa/Axel Heimken

Der Ministerrat will an diesem Dienstag eine neue Verordnung beschließen: Kommunen dürfen dann selbst entscheiden, wie viel Laternenparker künftig bezahlen müssen. Vor allem Großstädte wollen an dieser Schraube drehen.

Stuttgart - Das Parken im öffentlichen Raum dürfte für zahlreiche Autofahrer demnächst erheblich teurer werden. Denn mit der Verabschiedung einer neuen Parkgebührenverordnung, die der Ministerrat für diesem Dienstag plant, gibt das Land den Kommunen den Hebel für eigene Gebührensätze in die Hand. Zwar werden längst nicht alle davon Gebrauch machen und das Anwohnerparken sofort verteuern. Eine Reihe von Städten hat diese Richtung aber bereits eingeschlagen und eine drastische Gebührenerhöhung angekündigt.

 

Grünes Licht hat dafür bereits im vergangenen Jahr die Bundesregierung gegeben, als sie das Straßenverkehrsgesetz geändert hat. Seither können die Länder bei den Gebühren für Bewohnerparkausweise auch den Parkplatzmangel, den wirtschaftlichen Wert solcher Plätze und andere Kriterien zugrunde legen. Oder sie können diese Entscheidungen einfach in Form einer „Delegationsverordnung“ an die Gemeinden beziehungsweise Kreise übertragen. Ebendies will die Landesregierung am Dienstag beschließen.

Bisher waren nur 30,70 Euro erlaubt

Die Kommunen erhalten damit außerdem das Recht, die Parkgebühren für Elektro- Hybrid- und Carsharing-Autos zu ermäßigen oder sie ganz davon zu befreien. Sie könnten damit „in eigener Zuständigkeit den schnellen Markthochlauf der Elektromobilität“ unterstützen, heißt es in der Vorlage an den Ministerrat. Grundsätzlich solle mit der Verordnung den Kommunen „die Möglichkeit gegeben werden, die Nutzung des öffentlichen Raums besser zu steuern sowie kostenorientiert zu wirtschaften und damit insbesondere auch der Lebensqualität und dem Klimaschutz Rechnung zu tragen“. Eine effektive Parkraumbewirtschaftung erleichtere nicht zuletzt die Parkplatzsuche und trage – wegen der besseren Sicht – zu mehr Verkehrssicherheit bei, heißt es zur Begründung.

Bis zum vergangenen Jahr war das Anwohnerparken bundesrechtlich geregelt: Mehr als 30,70 Euro pro Jahr durfte die Gebühr nicht betragen. Nachdem der Bund diese Vorgabe aufgehoben hat, delegieren nun die meisten Länder ihre Ermächtigung entweder an die Straßenverkehrsbehörden oder an die Kommunen.

Diese sind nun ziemlich frei in ihrer Entscheidung und können die Gebühren zum Beispiel auch nach Fahrzeuggröße staffeln. Auch die Anzahl der Autos pro Haushalt oder Halter kann eine Rolle spielen, ebenso die Lage der Parkmöglichkeit. Auch das Parken bei Großveranstaltungen ist von der neuen Verordnung tangiert: Die unteren Straßenverkehrsbehörden dürfen nun selbst Gebührenordnungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze erlassen.

Der Ball liegt bei den Gemeinderäten

In der grün-schwarzen Koalition ist dieser Schritt unumstritten. Denn zum einen hat die unionsgeführte Bundesregierung den Weg dafür frei gemacht, dass die Kommunen bei der Parkraumbewirtschaftung flexibler werden. Die Grünen sind ohnehin der Meinung, dass Parken im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen kostendeckend erfolgen soll. So steht es auch im Koalitionsvertrag, wo der jetzt anstehende Beschluss bereits angekündigt wird.

Dass der Hebel genutzt werden kann, um Politik gegen das Auto zu machen, schließt man beim Koalitionspartner CDU zwar nicht aus, verweist aber auf die jeweiligen Gemeinderäte: Die müssen eine eventuelle Gebührenerhöhung dann vor ihren Bürgern vertreten.

Die FDP hat allerdings bereits die Frage gestellt, ob in Uni-Städten wie Freiburg oder Tübingen, die bereits Gebührenerhöhungen angekündigt haben, „nur noch sehr gut situierte Menschen und Familien leben sollen“. Ihr Verkehrsexperte Christian Jung sagte: „Ich halte die massive Erhöhung der Kosten von Anwohnerparkausweisen nach dem Motto ,Von 30 Euro pro Jahr auf 30 Euro pro Monat` auch aus sozialen Gründen für sehr problematisch.“