Eigentlich sind die zwei historischen Villen am Stuttgarter Kesselhang geschützt – abreißen will sie der Eigentümer trotzdem. Nicht alle Gebäude lassen sich retten. Hilft Protest? Wie das Ringen ausging und wo in Stuttgart ganze Straßen geschützt sind.
„Für mich war es das Foto, das die Sache gekippt hat“, sagt die Stuttgarter Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle. Aufgenommen hat sie es vom Charlottenplatz aus. Mehr als zehn Jahre ist das her. Aus dem dicht bebauten Kessel heraus blickt die Kamera in Richtung der frei stehenden Wohnhäuser, die sich auf Halbhöhe zwischen Bäumen in den Hang nesteln. Dort reihen sich Villen mit schwungvollen Giebeln und steilen Dächern – eine Kette, die vor zehn Jahren zwei Perlen zu verlieren drohte.
In der Stafflenbergstraße in Stuttgart-Mitte hat die Stadt im Jahr 2007 zwei Grundstücke mitsamt den Villen darauf verkauft. Der neue Besitzer wolle sie sanieren, hieß es. Doch sechs Jahre später gehören die beiden eleganten Villen einem Investor mit anderem Plan: „Es war wohl geplant, die Häuser abzureißen und einen langen Riegel zu bauen. Ein Riesenteil in weiß, von hier…“, Kienzle zeigt auf das erste der beiden Grundstücke, „und dann quer rüber bis dort“, ihr Finger endet auf dem zweiten Grundstück. „Völlig überzogen, wie eine gigantische Gürteltasche am Hang hätte das ausgesehen.“
Wer abreißen will, braucht keine Genehmigung
Auch zehn Jahre später kann sich die Bezirksvorsteherin von Stuttgart-Mitte über so viel architektonische Kaltschnäuzigkeit offenbar noch ärgern. Damals habe ein Nachbar sie alarmiert,sagt Kienzle. Der hatte vom Riegel-Plan gehört und wohl wenig Interesse daran, dass seinem Haus in zweiter Reihe das bisherige Sichtfenster zwischen den Villen in den Kessel hinein verbaut wird.
Aber wie die Villen retten, wo die Stadt sie doch längst verkauft hatte? In Deutschland brauchen Eigentümer im Normalfall für einen Abriss – anders als bei einem Neubau – keine Genehmigung der Stadt. Bleiben die Gebäude unter einer gewissen Größe, müssen sie das Amt nicht einmal über den Abriss informieren, sagt Kirsten Rickes, Leiterin des Baurechtsamts Stuttgarts. „Bei einem durchschnittlich großen, frei stehenden Einfamilienhaus gilt das meist noch“, so Rickes.
Aber selbst bei Häusern in Villengröße entscheidet nicht das Baurechtsamt über Abriss oder Erhalt. Der Besitzer müsse in einem solchen Fall dem Amt lediglich mitteilen, dass er abreiße und von welchem Unternehmen er den Abriss durchführen lasse. „Es gibt keine Vorschriften, auf Grundlage derer wir im Normalfall einen Abriss verbieten könnten“, sagt Rickes.
Erhaltungssatzungen schützen komplette Straßen in Stuttgart
Der Normalfall sind die Villen der Stafflenbergstraße 40 und 42 aber nicht. Für die Straße gilt seit 1988 eine städtebauliche Erhaltungssatzung. Will hier ein Eigentümer ein Gebäude abreißen, es umnutzen oder stark verändern, braucht er eine Genehmigung. Dann schaltet sich die Stadt ein. Hundert Straßenzüge in Stuttgart stehen unter diesem besonderen Schutz. Besonders viele liegen in der Stadtmitte – etwa ums Rathaus und am Marktplatz, Schlossplatz und oberen Schlossgarten. Etwas südlicher im Stadtviertel Dobel gilt eine solche Satzung entlang der Hohenheimer Straße, über die Alexanderstraße bis zum Marienplatz und die Karlshöhe. Im Westen am Feuersee und um den Leipziger Platz und auch im Osten, in Bad Cannstatt und in Botnang werden komplette Straßen geschützt.
Die Karte zeigt alle Erhaltungssatzungen, in denen nicht einfach abgerissen werden darf:
Die Entscheidung, mehrere Gebäude, eine Straße oder andere Bauwerke mittels Erhaltungssatzung zu schützen, fällt der Gemeinderat. Er kann das aus sozialen Gründen tun, damit aufwändige Modernisierungsmaßnahmen nicht die bestehenden Anwohner verdrängen.
Die Karte zeigt alle sozialen Erhaltungssatzungen:
Im Fall der Stafflenbergstraße hat die Stadt den Schutz aufgrund des besonderen baulichen Charakters der Straße vergeben. Grundlage dafür ist der Paragraf 172 des Baugesetzbuchs. Der umfasst Gebäude, die ein Stadtbild in ihrem Zusammenspiel besonders prägen – wie die Stafflenbergstraße mit ihren reich gestalteten Einzelhäusern.
Die Karte zeigt alle städtebaulichen Erhaltungssatzungen:
Als ein Bebauungsplan im Jahr 1900 die künftige Architektur der Stafflenbergstraße formte, zog wohlhabendes Bürgertum ein, wie die Erhaltungssatzung vermerkt – die selbst aussieht, als sei sie noch auf der Schreibmaschine getippt. Entstanden seien einzigartige Villen mehrheitlich im Jugendstil, aus Naturstein gefertigt und mit Bildhauerei verziert.
Auf diese Erhaltungssatzung berufen sich Bezirksbeirat und Vorsteherin Kienzle im Jahr 2013, als sie in ihrer beratenden Funktion vor den städtischen Gremien gegen den Abriss der beiden Villen argumentieren. Es gilt, den Gemeinderat von einer Sanierung zu überzeugen – und davon, gegen den Abrissplan zu stimmen.
Der Bezirksbeirat ist nicht allein. An vorderster Front kämpft auch der damalige Baubürgermeister Matthias Hahn für die Villen. „Wild entschlossen“ sei die Verwaltung, die Erhaltungssatzung durchzusetzen, heißt es 2013 in einem Protokoll des damaligen Ausschusses für Umwelt und Technik des Gemeinderats - heute bekannt als der Gestaltungsbeirat.
Erhaltungssatzungen machen Abrisse nicht unmöglich
Doch mit bloßer Entschlossenheit sind die Villen nicht zu retten, selbst wenn die vom Baubürgermeister persönlich kommt. Denn, allein weil eine Erhaltungssatzung existiert, ist ein Abriss in der Straße nicht automatisch verboten. Das regelt der Absatz 3 des Paragrafen 172: Dem Eigentümer darf sein Vorhaben nur untersagt werden, „wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.“
Die Stadt braucht also Argumente dafür, dass der geplante Riegel-Bau das Stadtbild verschandeln würde. Sollte der Investor ansonsten gegen ihren Entscheid klagen, riskiert sie eine Niederlage vor Gericht und hohe Gerichtskosten. „Das Schwert der Erhaltungssatzung ist also auch ein bisschen stumpf“, sagt Veronika Kienzle. „Aber eine verantwortungsbewusste Stadtplanung verlangt manchmal auch Risiko. Andernfalls bringt man unser Stadtbild gegen rein ökonomische Rechnereien nicht durch.“
Der Neubau wäre bis zum Charlottenplatz zu sehen gewesen
Im Fall der Stafflenberg-Villen ging die Stadt das Risiko ein. Der Gemeinderatsausschuss entschied gegen den Abbruch. In der Vorlage der Sitzung aus dem Oktober 2013 ebenfalls festgehalten: Ein Foto, vom Charlottenplatz aus aufgenommen. Es zeigt, wie die Villen das Bild der Kesselhalbhöhe prägen, wie weithin sichtbar sie sind – und wie weithin sichtbar damit auch der geplante Neubau gewesen wäre.
„Wenn es um das Stadtbild geht, reicht es nicht, einen Bau nach Aktenlage zu diskutieren. Nutzungsdichte und Ertrag sehen vielleicht attraktiv aus. Mit dem Foto war klar: Wenn wir das zulassen, verbaut ein weißer Block den Hang und die Frischluftschneise gleich dazu“, sagt Veronika Kienzle.
Nicht jedes Gebäude, das unter Erhaltungssatzung steht, hat diese Lobby. Es brauche aufmerksame Nachbarn und engagierte Bezirksbeiräte vor Ort, die genau hinschauten, sagt Kienzle. Es brauche mutige Stadtpolitik und starke Argumente. „Im Leonhardsviertel hatten wir einen Barock-Bau. Auch für den galt eine Erhaltungssatzung. Da aber einiges morsch war, hieß es, dass man das Gebäude nicht erhalten kann. Die Satzung hilft, aber sie ist auch kein Garant für die Rettung.“
Kritik an Auswahl der Denkmalschutzbehörde
Noch größer ist die Abriss-Hürde, steht ein Gebäude unter Denkmalschutz. Den erhalten einzelne Bauten aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen, die „makellos und authentisch“ sind und an deren Erhaltung die Öffentlichkeit ein begründetes Interesse hat, teilt eine Sprecherin der Stadt mit. Wann dieses Interesse begründet ist, darüber lässt sich streiten. Etwa 90 000 Denkmäler gibt es in Stuttgart. Gegenwärtig überarbeitet die Denkmalschutzbehörde die Liste.
Mit der bisherigen Auswahl waren nicht alle zufrieden. Die meisten Stuttgarter seien sich einig, dass die hübschen Gründerzeitvillen Schutz verdienen, sagt Stadtplanerin, Architektin und Professorin Martina Baum von der Universität Stuttgart. Aber auch Nachkriegsbauten der baureichen 1970er – für einige Stuttgarter Betonbrocken mit klotzigen Volumen, bürokratischen Profilen und Inbegriff der Hässlichkeit – verdienen, wenn es nach Baum geht, einen Platz im visuellen Gedächtnis der Stadt. „Bei der Architektur der vergangenen Jahrzehnte ist der Denkmalschutz noch zaghaft“, mahnt sie.
Steht ein Bau erst einmal auf der Denkmal-Liste, gilt: Der Eigentümer muss ihn erhalten - sofern zumutbar. Ist das Gebäude stark heruntergekommen und damit nicht in einem zu rechtfertigenden Rahmen zu erhalten, kann es trotzdem zum Abriss freigegeben werden. Das öffnet eine Hintertür. Wer ausreichend Zeit hat, seinem Gebäude beim Verfall zuzusehen, kann es womöglich irgendwann abreißen. „Insofern ist diese Handhabe eine Einladung zum Vernachlässigen von Denkmalen“, kritisiert der Stuttgarter Architekt Thomas Herrmann von der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Denkmalschutz kann Sanierungen behindern
Umgekehrt könne aber auch ein besonders restriktiver Denkmalschutz Verfall vorantreiben, weil er für den Erhalt sinnvolle Sanierungen behindere, teuer und damit unattraktiv mache. Denn steht ein Gebäude unter Schutz, muss die historische Bausubstanz auch bei notwendigen Umbauten möglichst bewahrt werden.
Geht zu viel Originalsubstanz verloren, kann die Behörde den Status aberkennen. So galt die ursprüngliche Auferstehungskirche im Gerberviertel aus dem Jahr 1879 als schützenswert. Im Krieg zerbombt, wurde sie wieder aufgebaut. Handwerklich war der schlichtere Neubau zwar anspruchsvoll, Denkmalschutz erhielt er aber keinen. 2013 wurde die Kirche abgerissen.
Dass bei Abriss- und Umbauprojekten zuweilen penibel zwischen schützenswerten Original- und jüngeren Gebäudeelementen getrennt wird, kritisiert Veronika Kienzle. Im Fall des Stadthauses in der Tübinger Straße 22 stimmten die Stadträte einem dritten Eingang für das Gerber zu, obwohl das Haus vor dem Umbau unter Denkmalschutz stand.
„Das Gebäude wurde ausgebeint, alles rausgerissen. Nur die Fassade ist geblieben. Dabei prägt oft gerade das Zusammenspiel der Elemente und Schichten aus verschiedenen Jahrzehnten ein Gebäude und das Bild der Stadt“, so Kienzle.
Um öffentliches Interesse durchzusetzen, verfügt der Denkmalschutz über die Waffe des Bußgeldes. Beeindrucken lassen sich davon nicht alle Eigentümer. Neben der Charlottenklinik wurde vor einigen Jahren eine Villa aus dem Jahr 1912 illegal umgebaut. Der Besitzer baute das Dachgeschoss aus, setzte Glasflächen ein, riss Wände heraus. Er musste zahlen. Der Denkmalstatus der Villa aber war schon verloren.
Das kann Strategie sein, kritisiert Architekt Herrmann: „Wenn ich klammheimlich alles Wertvolle in einem Gebäude entferne, kann ich hinterher damit machen, was ich will.“
Im Fall der Stafflenbergstraße waren die Waffen der Stadt scharf genug. Von der Straße aus macht Veronika Kienzle auf die frisch gestrichenen Fassaden der inzwischen sanierten Villen aufmerksam, auf die gepflegten Gärten. Die Fenster sehen neu aus. In einem davon hängen bunte Wimpel. „Vermutlich ist das auch jetzt kein Sozialwohnraum, aber das war es auch vor der Sanierung nicht. Aber ich bin froh, dass nicht nur Büros eingezogen sind, dass hier wieder gelebt wird und Kinder im Garten spielen“, sagt Kienzle. „Da hat sich der Einsatz gelohnt.“
Ist Stuttgart eine Abrissstadt?
Serie
In der Serie „Ist Stuttgart eine Abrissstadt?“ zeigen wir, wie viel in Stuttgart in den vergangenen Jahrzehnten abgerissen worden ist, wie Abrisse das Stadtbild verändert haben und was das für die Menschen in Stuttgart bedeutet.