Der Pachtvertrag der Schillergarage könnte bis ins Jahr 2052 verlängert werden. Foto: /Andreas Rosar

Manche wollen die Parkhäuser in der Innenstadt am liebsten schließen. Doch das ist gar nicht so einfach. Es gibt langfristige Verträge. Der Pachtvertrag der Schillergarage könnte sogar bis ins Jahr 2052 verlängert werden.

Stuttgart - Tiefgaragen ziehen Verkehr an. Daher sind sie umstritten. „Sie stehen selbst samstags halb leer“, sagt Stadtrat Luigi Pantisano (Fraktion) und fragt: „Was passiert langfristig mit den Parkhäusern.“ Denn ohne diese Parkhäuser gebe es keinen Grund mehr, manche Straße für Autos offen zu halten. Als Beispiel nennt er die Schillergarage an der Markthalle. Hier wurde aus seiner Sicht von der Stadt eine Chance verpasst, den Mietvertrag auslaufen zu lassen. Stattdessen hat der Gemeinderat bereits am 19. Juli 2012 die Verlängerung des Erbbaurechts der Schillerplatz-Tiefgarage bis zum 31. Dezember 2052 beschlossen. Allerdings teilt das Liegenschaftsamt mit: „Die vertragliche Umsetzung dieses Beschlusses wurde noch nicht abgeschlossen und läuft derzeit noch.“ Natürlich hofft Pantisano, dass die lange Laufzeit den Gestaltungsrahmen der Stadt nicht untergräbt. Aber wie sieht es mit den anderen Garagen in der Stadt aus? Wie ist es um die Besitz- und Pachtverhältnisse bestellt? Dazu eine Übersicht des Tiefbauamts über die Lage von öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Tiefgaragen, bei denen die Stadt Einfluss besitzt:

Städtische Einfluss auf Parkhäuser

Rathausgarage: Betrieb in Eigenregie, keine Vereinbarungen über die Laufzeit. Insgesamt 125 Stellplätze, die für den öffentlichen Parkverkehr, Mitgliedern des Gemeinderats, ehrenamtlichen Bezirksvorsteher/innen und den Dienstfahrzeugen des BM-Fuhrparks zur Verfügung stehen. Die Rathausgarage befindet sich in der Eichstraße 7 innerhalb des Cityrings.

Tiefgarage Schwabenzentrum: Hier ist die Stadt zum Teil Eigentümerin und Mieterin. Die Tiefgarage besteht aus vier Bauteilen. Bauteil 1: 40 Stellplätzen: Eigentümer ist die Allianz Real Estate Germany GmbH. Der Bauteil wird unabhängig vom Tiefbauamt betrieben. Die Stellplätze werden für Dauerparken genutzt. Bis zum 17. Juli 2020 war dieser Bauteil Mietsache des Tiefbauamts und wurde in dessen Auftrag betrieben. Der Vertrag wurde vom Eigentümer gekündigt. Bauteil 2: 189 Stellplätze. Hier befindet sich der überwiegende Teil der Stellplätze in der Tiefgarage Schwabenzentrum. Eigentümerin ist die Allianz Real Estate Germany GmbH. Das Tiefbauamt ist seit 1984 Mieter des Bauteils. Der Vertrag kann frühestens zum 27. November 2024 von der Vermieterin gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Mietvertrag um weitere fünf Jahre. Bauteil 3: 98 Stellplätze: Eigentümerin ist die Industriehof-AG. Das Tiefbauamt ist seit 1984 Mieter des Bauteils. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten frühestens zum 28. November 2024 von der Vermieterin gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Mietvertrag um weitere fünf Jahre. Bauteil 4: 51 Stellplätze: Eigentümerin ist die Stadt Stuttgart. Verwaltet wird dieser Bauteil von der Beckmann Hausverwaltung GmbH im Auftrag des Tiefbauamts. Die Bauteile 2, 3 und 4 sind für den einheitlichen Betrieb als Tiefgarage an die Stuttgarter Heimschutz, Otto Müller GmbH & Co. KG verpachtet. Der Pachtvertrag kann mit einer Frist von neun Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Stellplätze werden für den Kurz- und Dauerparkverkehr genutzt. Die Tiefgarage Schwabenzentrum befindet sich in der Eberhardstraße 40 innerhalb des Cityrings.

Tiefgarage Rotebühlplatz: Städtisches Eigentum, verpachtet an die Parkservice Hüfner GmbH & Co. KG. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Die Tiefgarage beinhaltet insgesamt 298 Stellplätze für den Kurz- und Dauerparkverkehr. Die Tiefgarage Rotebühlplatz befindet sich im Jobstweg 5, in Randlage des Cityrings.

Parkplatz Österreichischer Platz: Die Fläche wird seit Mai 2020 nicht mehr als Parkplatz genutzt. Der Österreichische Platz wird die Fläche ab Sommer 2022 als Urban Sports Area der Bürgerschaft zugänglich gemacht. Der Bereich unter der Paulinenbrücke, der ebenfalls zum Parkplatz gehört hat, wird künftig als Interimsfeuerwache genutzt.