Welche Hilfen es für pflegende Angehörige gibt und wie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sichergestellt werden kann.
Wilfried K. war gerade zu Besuch bei seiner Tochter und den Enkelkindern im Nachbarort, als er plötzlich beim Abendessen nur noch verwaschen und undeutlich sprechen konnte. Auch den linken Arm und das linke Bein konnte er kaum noch bewegen. Seine Tochter rief sofort den Notarzt, der brachte den 77-Jährigen mit Verdacht auf einen Schlaganfall ins Krankenhaus. Eine Woche blieb er dort, danach folgte eine dreiwöchige Reha – doch im Prinzip war schon vom ersten Tag an klar, dass er sich nicht mehr vollständig erholen würde. Er war von einer Minute auf die andere zum Pflegefall geworden.
Tritt innerhalb der Familie ein Pflegefall auf, stellt das Angehörige nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch vor große Herausforderungen. Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Pflegebedürftigen hierzulande seit 2021 um fast 15 Prozent auf 5,7 Millionen gestiegen. Um die Pflegebedürftigen nicht aus dem gewohnten Umfeld zu reißen, entscheiden sich – wie auch im Fall von Wilfried K. – viele Angehörige, die Pflege zu Hause selbst zu übernehmen, mitunter mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. So werden aktuell 4,9 Millionen Menschen hierzulande zu Hause versorgt.
Oft müssen Angehörige im Job kürzertreten
Vor allem für Berufstätige ist es dann jedoch schwierig, Job, Pflege und Privatleben unter einen Hut zu kriegen. Häufig ist eine Reduzierung der Arbeitszeit – oder sogar eine vollständige Auszeit vom Job – notwendig. Arbeitsrechtlich gibt es dafür klare Möglichkeiten: „Zunächst einmal stehen gesetzliche Freistellungsoptionen zur Verfügung“, erklärt Rolf Winkel, Sozialwissenschaftler und Autor des Buches „Pflege-Ratgeber: Was pflegende Angehörige wissen sollten“ (Verlag Wolters Kluwer Steuertipps).
So könnten pflegende Angehörige die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu zehn Arbeitstage), die Pflegezeit (bis zu sechs Monate vollständige Freistellung oder wahlweise Teilzeit) und die Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit) in Anspruch nehmen. Winkel: „Diese Instrumente bieten rechtlich abgesicherte Möglichkeiten, sich temporär ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Pflege zu organisieren oder durchzuführen.“
Anspruch auf Familienpflegezeit
Vor allem die Familienpflegezeit ist bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ein wichtiges Instrument. Dadurch haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. „Die verkürzte Arbeitszeit bezieht sich dabei auf den Jahresdurchschnitt“, erläutert Dirk Görgen, Pflegeexperte der Ergo Versicherungsgruppe. „Mit dem sogenannten Blockmodell können sich Berufstätige die Zeit nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber so einteilen, dass sie zu den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen passt.“ Insgesamt ist das für bis zu zwei Jahre möglich.
Das Problem: „Entsprechend der reduzierten Arbeitszeit sinkt auch das Gehalt des Beschäftigten“, so Pflegeexperte Görgen. Nur während der zweiwöchigen kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist man durch das Pflegeunterstützungsgeld, das 90 Prozent des Lohns in diesem Zeitraum umfasst, finanziell abgesichert. Die längerfristigen Freistellungen beziehungsweise Arbeitszeitreduzierungen erfolgen zunächst einmal ohne Lohnausgleich. Mitunter bieten aber die Arbeitgeber Entlastungsmöglichkeiten wie Gleitzeit, Homeoffice und Arbeitszeitkonten an, um die Pflegeaufgaben besser mit der Berufstätigkeit vereinbaren zu können.
Finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege gibt es durch die soziale Pflegeversicherung. „Betroffene haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung, wenn sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben“, erklärt Pflegeexperte Görgen. Bei der Pflege durch Angehörige gibt es Pflegegeld, das zwar an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, aber ausdrücklich zur Weitergabe an die pflegenden Angehörigen bestimmt ist. Bei Pflege durch professionelle Dienste gibt es sogenannte Pflegesachleistungen. Hinzu kommen Kombinationsleistungen sowie zusätzlich der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade.
„Der Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe der Leistungen und wird in fünf Stufen eingeteilt: Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“, erklärt Rolf Winkel. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems, das die Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens bewertet. „Ein Pflegegrad schafft die Grundlage für finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse beziehungsweise -versicherung. Daher sollten Angehörige gut vorbereitet in den Antragsprozess starten“, betont Ergo-Experte Görgen.
Liste der täglichen Anforderungen hilft beim Pflegegrad
Den Pflegegrad-Antrag stellen Betroffene oder Angehörige schriftlich, telefonisch oder online bei der jeweiligen Pflegeversicherung. Die ist meist bei der Krankenkasse beziehungsweise privaten Krankenversicherung angesiedelt. „Eine vollständige Dokumentation von medizinischen Befunden sowie Angaben zum Hilfebedarf und der Lebenssituation des Betroffenen erleichtern den Prozess“, sagt Görgen. „Auch eine Liste der täglichen Herausforderungen kann entscheidend für eine höhere Einstufung und mehr Pflegegeld sein.“
Nach der Antragstellung folgt ein Hausbesuch eines Gutachters vom Medizinischen Dienst (MD). „Die Angehörigen kennen die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen am besten und sollten daher unbedingt bei der Begutachtung anwesend sein“, empfiehlt Görgen. Wichtig sei es, „während der Begutachtung ehrlich und konkret über die tatsächlichen Einschränkungen und den Pflegeaufwand zu berichten, ohne die Situation zu beschönigen“, ergänzt Rolf Winkel. Er rät dazu, zur Vorbereitung auf die MD-Begutachtung ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen führen, in dem alle Hilfeleistungen detailliert dokumentiert werden.
Einbußen bei der Rente können vermieden werden
Mit Feststellung des Pflegegrads steht auch die Höhe des Pflegegeldes für die pflegenden Angehörigen fest. Damit kann dann zumindest ein Teil des Einkommensverlustes durch die Arbeitszeitreduzierung ausgeglichen werden. „Hinsichtlich der Sozialversicherungen sind vor allem die Rentenbeiträge von Bedeutung, die die Pflegekasse des betreuten Angehörigen für einen entrichtet“, erklärt Winkel. Dies sorgt dafür, dass die späteren Rentenansprüche nicht unter der Pflege leiden.
Um den Einkommensverlust während der Familienpflegezeit abfangen zu können und nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, gibt es zudem einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). „Im Rahmen der Förderung erhalten sie jeden Monat eine Rate in Höhe der halben Differenz zwischen dem alten und dem gekürzten monatlichen Nettogehalt“, sagt Pflegeexperte Görgen.
Darlehen hilft pflegenden Angehörigen
Mit dem sogenannten Familienpflegezeit-Rechner des BAFzA können Arbeitnehmer herausfinden, wie hoch ihr Darlehen voraussichtlich ausfällt. Die Rückzahlung nach Beendigung der Freistellung erfolgt dann ebenfalls in monatlichen Raten, so Görgen. „Für die Beantragung beim BAFzA benötigen Arbeitnehmer ihre Entgeltbescheinigung, die Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit sowie die schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.“
Pflege durch Angehörige ist übrigens nicht die einzige Option: Ambulante Dienste, Kurzzeit-, Tages- und stationäre Pflege bieten je nach Situation Entlastung – auch, um pflegenden Angehörigen mal eine Auszeit zu ermöglichen. Die Pflegeversicherung unterstützt diese Alternativen abhängig vom Pflegegrad.