Das Wirtschaftsministerium äußert sich zum Zeitplan für die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen – die SPD drückt aufs Tempo. Auch gibt es neue Schätzungen über die Verwaltungskosten.
Der Landtagswahlkampf hat eine enorme Dynamik in den Dauerstreit um die Corona-Soforthilfe gebracht – bis hin zum Beschluss über das Ausgleichsgesetz am 25. Februar. Nun findet die Aufarbeitung dieser Altlast wieder eher hinter den Kulissen statt. Und mangels FDP muss sich eine verkleinerte SPD-Opposition allein darum bemühen, die Rückzahlung der vormals unberechtigt zurückgeforderten Soforthilfen an die betroffenen Kleinfirmen und Selbstständigen im Rampenlicht zu halten.
L-Bank hat schon die Expertise
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums soll das Landeskabinett Anfang Juni einen Beschluss zur Abwicklungsstelle fassen, wie es in einer Antwort auf einen Antrag von SPD-Fraktionsvize Boris Weirauch heißt. Dem Vernehmen nach ist nach einer Alternativenprüfung – in deren Rahmen auch Optionen in der Verwaltung oder bei der IHK erörtert wurden – die L-Bank vorgesehen. Die Bank bereitet sich seit Monaten auf die Mandatierung vor. Mangels eigener Kapazitäten benötigt sie noch einen externen Dienstleister zur Bearbeitung. Für die notwendige europaweite Ausschreibung werden mehrere Monate veranschlagt.
Das Antragsverfahren werde ausschließlich digital erfolgen, heißt es vom Wirtschaftsministerium. Sobald der Termin zur Antragstellung auf seiner Website veröffentlicht worden ist, „können Anträge innerhalb einer Frist von sechs Monaten gestellt werden“. Das Kabinett muss nun auch noch darüber befinden, wie genau und wie zügig die Anträge auf Rückzahlung geprüft werden sollen. „Eine mögliche Antragsstellung und damit verbundene Erstattung werden in jedem Fall schon aus vergaberechtlichen Gründen nicht vor dem vierten Quartal 2026 zu realisieren sein“, lautet die Perspektive.
„Grün-Schwarz verschleppt beschlossene Rückzahlungen“
Nun wurde zwischenzeitlich die Regierung neu gebildet, dennoch zeigt sich Weirauch unzufrieden. Erst vier Monate, nachdem der Landtag die Rechtsgrundlage geschaffen habe, „ist die Landesregierung überhaupt in der Lage, eine zuständige Stelle zu benennen, die den betroffenen Unternehmen die rechtswidrig eingeforderten Corona-Soforthilfen zurückerstattet“, kritisiert er. Frühestens Ende 2026 könne mit den Rückzahlungen begonnen werden. „Das dauert alles viel zu lange.“ Die 62 000 betroffenen Betriebe und Selbstständigen hätten ein Recht auf ihr Geld, sie bräuchten es in der Krise mehr denn je. Es gehe um 430 Millionen Euro. „Grün-Schwarz hat im Koalitionsvertrag Entlastungen für die Wirtschaft versprochen, verschleppt aber beschlossene Rückzahlungen.“
Höhe der Verwaltungskosten auf gut 30 Millionen Euro geschätzt
100 Millionen Euro waren im Landtag als Obergrenze für die Verwaltungskosten genannt worden. „Eine konkretere Prognose kann erst nach Bestimmung der zuständigen Stelle und Abstimmung des weiteren Verfahrens festgelegt werden“, heißt es in der Antwort an die SPD. Informationen unserer Zeitung zufolge werden die Kosten nunmehr auf ungefähr 30 Millionen Euro geschätzt.