Die EU-Kommission setzt die Schuldenregel auch im Jahr 2022 aus (Archivfoto). Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Die EU-Kommission setzt auch im kommenden Jahr die Schuldenregeln für die Mitgliedsstaaten aus. Grund dafür sind offenbar die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. -

Brüssel - Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise setzt die EU-Kommission auch im kommenden Jahr die Defizit- und Schuldenregeln für die Mitgliedstaaten aus. Die Behörde habe aufgrund ihrer jüngsten Konjunkturprognose entschieden, eine entsprechende Ausnahmeregelung auch 2022 anzuwenden, teilte die Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Ab 2023 würden die Defizit- und Schuldenregeln dann voraussichtlich wieder eingeführt.

Wegen der Corona-Krise hatte die EU-Kommission im März vergangenen Jahres erstmals überhaupt die europäischen Regeln für Haushaltsdefizite und Gesamtverschuldung der Mitgliedstaaten ausgesetzt. Dies sollte es den Regierungen ermöglichen, massive Konjunktur- und Hilfsprogramme für die Wirtschaft aufzulegen, ohne Sanktionen aus Brüssel fürchten zu müssen.

Gesunder Ausgabenmix für hoch verschuldete Länder

„Wir ermutigen die Mitgliedstaaten, in diesem und im nächsten Jahr weiter eine unterstützende Fiskalpolitik zu betreiben“, erklärte Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis. Ziel sei es, öffentliche Investitionen aufrechtzuerhalten, um das Wachstum anzukurbeln. Besonders für hoch verschuldete Länder sei aber „ein gesunder Ausgabenmix“ notwendig, der sich auf Investitionen konzentriere und „andere Ausgaben unter Kontrolle hält“.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll finanzpolitische Sicherheit in der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sicherstellen. Ihm zufolge dürfen die Haushaltsdefizite der Mitgliedstaaten normalerweise drei Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Die Gesamtverschuldung soll zudem nicht über 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen.

Bei Defizitverstößen drohen Sanktionen

Bei anhaltenden Defizitverstößen drohen den Mitgliedstaaten Sanktionen aus Brüssel. Dabei sind Geldbußen von bis zu 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung möglich, was sich auf Milliardenbeträge summieren kann. Auch Gelder aus den milliardenschweren Strukturfonds könnten gekürzt werden. Das Verfahren ist aber langwierig, und bisher hat die EU noch niemals Geldbußen verhängt.