Die Verbraucherzentrale hat mehrere Betreiber von Festzelten auf dem Cannstatter Wasen abgemahnt. Foto: dpa

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sechs Wasenwirte abgemahnt. Sie hatten bei Tischreservierungen im Internet das zwingend anfallende Bedienungsgeld verschwiegen.

Stuttgart - Weil sie im Internet mit falschen Preisen gelockt haben, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere Wasenwirte abgemahnt. Sechs Festzeltwirte hätten bei Online-Reservierungen für das Volksfest vor wenigen Wochen Preisangaben verschleiert und das zwingend anfallende Bedienungsgeld schlicht verschwiegen, teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag in Stuttgart mit. Getäuscht worden seien Wasenbesucher, die im Internet Plätze reservierten und damit Verzehrmarken kauften.

Das Bedienungsgeld - nicht zu verwechseln mit dem freiwilligen Trinkgeld - erhöhte den Preis demzufolge pro ausgegebenem Bier oder pro halbem Göckele (Hähnchen) um 70 Cent. Der Wirt müsse es im Gesamtpreis einkalkulieren und den entsprechenden Endpreis klar ausweisen, hieß es. Fünf der sechs abgemahnten Wirte hätten inzwischen eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Bei vier anderen Wirten seien die Preisangeben korrekt gewesen.