Weil er Hygienevorschriften missachtet hat, musste sich ein Wirt am Ludwigsburger Amtsgericht verantworten. Foto: dpa

Schimmelige Salami und verdreckte Fritteusen: Die hygienischen Zustände in zwei Freiberger Lokalen hat die Lebensmittelkontrolle auf den Plan gerufen. Jetzt stand der Wirt vor Gericht.

Ludwigsburg/Freiberg - Schimmelige Paprikasalami, offen herumliegendes Schweinefleisch, Lebensmittel weit jenseits des Haltbarkeitsdatums, ranziges Fett in der Fritteuse, gammelige Reste am Sahnespender, Dichtungsgummis voller Sporen und Dreckkrusten in Kühlschrank und Waschbecken. Die Liste der Beanstandungen der Lebensmittelkontrolleure war nicht nur beim ersten Besuch in einem Freiberger Lokal lang und voller ekliger Details. Sie sah auch beim zweiten Besuch – und bei Stippvisiten in einem zweiten Restaurant des gleichen Betreibers – genauso aus. Am Montag musste er sich vor dem Ludwigsburger Amtsgericht verantworten.

„Heute ist mir das peinlich“

Die Anklage warf dem 46-Jährigen Lokalbetreiber grobe Verstöße gegen die Hygienevorschriften vor. Der Mann habe vorsätzlich ekelerregende Lebensmittel zum Verzehr angeboten. „Ja, diese Beanstandungen sind richtig, das stimmt so“, sagte der Beschuldigte, „und es ist mir heute auch peinlich, dass das so war.“ Und auch seine Liste der misslichen Umstände und Vorfälle, mit denen er zu erklären versuchte, wie es zu den Versäumnissen in seinen Küchen gekommen ist, geriet ebenfalls lang: Nachdem er gemeinsam mit seiner Frau seit 1998 ein erstes Lokal in Freiberg betrieben habe, wollten beide 2016 expandieren. Doch schon wenige Monate nachdem sie ein zweites Restaurant eröffnet hatten, habe ihn die Frau verlassen.

Eheleute streiten um das Sorgerecht

Seither tobe ein Rosenkrieg, samt Sorgerechtsstreit um die beiden gemeinsamen Kinder. „Ich bin einfach überfordert gewesen“, sagt der 46-Jährige mehrmals. Denn die Ehefrau habe als ausgebildete Hotel und Restaurantfachfrau das Know-how gehabt. Er selbst habe diesen Beruf nie erlernt. Jedenfalls habe er sich in dieser Krisenzeit nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit um seine Geschäfte kümmern können.

„Ich habe dann einen neuen Geschäftsführer eingestellt, aber der hat mich bestohlen.“ Auch andere Versuche, die Lokale zeitweise in andere Hände zu übergeben, seien missglückt. „Es ist einfach alles schiefgegangen“, sagt er, „und natürlich habe ich die Köche schon nach der ersten Kontrolle gefeuert.“ Da er Schulden hatte und nicht vorzeitig aus den Pachtverträgen herausgekommen sei, habe er die Lokale nicht schließen können.

3000 statt 6000 Euro

Die Lebensmittelkontrollen, die den schmuddligen Zustand der beiden Lokale dokumentieren, haben 2016 und 2017 stattgefunden. Und sie wären wohl nicht vor dem Amtsgericht erörtert worden, wenn der Eigentümer einem Strafbefehl Folge geleistet hätte. Gefordert war die Zahlung von 6000 Euro. Doch der Mann sah sich außerstande, diesen Betrag zu zahlen. Der Verteidiger beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten bei gleichzeitiger „Herabsetzung der Zahlung“. Für den Beschuldigten spreche, dass er in den Jahren zwischen 1998 und 2016 einen Restaurantbetrieb geführt habe, bei dem es nie Beanstandungen gab, und dass außerdem in den Jahren 2017 und 2018 bei weiteren Behördenkontrollen keine weiteren Verstöße mehr registriert worden seien. Eines der beiden Lokale hat er 2017 aufgegeben.

„Da die Vorfälle schon ziemlich lange zurückliegen, spricht nichts gegen eine Einstellung“, erklärte die Staatsanwältin. Im Gegenzug muss der Beschuldige ein Bußgeld von 3000 Euro zahlen.