Seit April 2020 hat die „Mund-Nasen-Bedeckung“ zur Ausstattung jedes Reisenden gehört – und die Schaffner mussten es kontrollieren. Jetzt brauchen sie noch einmal Fingerspitzengefühl.
Einmal werden wir noch wach. Dann endet die Maskenpflicht im Nahverkehr, und wir dürfen wieder in die unverhüllten Morgengesichter unserer Mitmenschen in der S-Bahn blicken. Die meisten werden dies gleichwohl als Befreiung empfinden. Vor allem aber Schaffner und Busfahrer dürften aufatmen.
Seit April 2020 oblag es ihnen, Vergessliche, Leichtsinnige und Besserwisser zu ermahnen. Das war nicht immer ungefährlich. Mehr als 2300 Übergriffe, von der üblen Beschimpfung bis zum tätlichen Angriff, hat die Eisenbahn-Verkehrsgewerkschaft (EVG) allein in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres gezählt. Fast immer sei es um die Maskenpflicht gegangen. Er hoffe, die Gewalt werde nun endlich wieder zurückgehen, „weil die Bahnbeschäftigten es nicht mehr mit Maskenverweigerern zu tun haben“, sagt der EVG-Bundeschef Martin Burkert.
Zwei Tage lang heißt es aufgepasst
In Baden-Württemberg wird es zum guten Ende aber noch einmal knifflig. Bund und Land haben sich wie immer bestens abgestimmt. Deshalb endet die Maskenpflicht im Nahverkehr des Landes am 31. Januar, im Fernverkehr, wo der Bund das Sagen hat, aber erst am 2. Februar. Zwei Tage lang heißt es also aufgepasst: Fernverkehr mit, Nahverkehr ohne!
Und auf der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen? Die ist ein Zwitter, weil derselbe Zug sowohl als Regionalexpress als auch als Intercity im Fahrplan steht. Mit? Ohne? Oder kommt es darauf an, ob man ein Fern- oder Nahverkehrsticket gelöst hat? Das Landessozialministerium weiß es nicht, das Verkehrsministerium ist unschlüssig. „Das kann Ihnen vermutlich keiner sagen.“ Und was meint die Bahn? „Es gilt, was außen am Zug dran steht, und da ist es ein Intercity.“ Also mit Maske bis 1. Februar – zumindest offiziell. Inoffiziell will man die beiden Tage einfach nur überstehen.