Kandidatin mit Grenzkonflikt? – Die Bedrohung der Ukraine durch Russland überschattet eine mögliche ukrainische EU-Kandidatur. Foto: dpa/Oleksandr Ratushniak

Die EU entscheidet über die Kandidatur der Ukraine und weiterer Staaten. StN-Chefredakteur Christoph Reisinger warnt in diesem Kommentar vor Rabatt an der falschen Stelle.

Ein schlechtes Gewissen zeugt von der Fähigkeit zu Mitgefühl und Einsicht. Zur politischen Richtschnur taugt es aber wenig. Zumal in der Außen- und Sicherheitspolitik, in der es – will sie verantwortungsbewusst handeln – um Werte, Interessen und das Machbare geht, nicht um Gefühle. Das gilt auch, wenn die EU von diesem Donnerstag an darüber befindet, ob die Ukraine, die Republik Moldau und mehrere südosteuropäische Staaten eine neue, beziehungsweise eine bessere Beitrittsperspektive erhalten.

 

Arm und wenig sexy

Es liegt nahe, dass derzeit viele Europäer ein schlechtes Gewissen plagt: Dem Gerede von einer Beitrittsperspektive der Ukraine folgte seitens der EU nach 2009 nicht mehr viel. Für europäische Verhältnisse arm und wenig sexy, von russischer Imperial-Propaganda stets einer frech behaupteten russischen Einflusssphäre zugeordnet, blieb die Ukraine draußen. Sich, den Schikanen Russlands und ihren Problemen nicht zuletzt mit Korruption und rechtsstaatlichen Defiziten weitgehend überlassen.

Geschichtsvergessen

Selbst der russischen Landnahme auf der ukrainischen Krim 2014 sahen die Europäer wenig gerührt zu. Was für absurde, geschichtsvergessene Behauptungen, dieser glasklare Bruch von internationalem Recht und von Verträgen sei rechtens, machten nicht zuletzt in Deutschland die Runde. Erst die erhebliche Ausweitung des verbrecherischen Angriffs auf die Ukraine im Februar hat Lage und Wahrnehmung verändert. Und wie: Jetzt tun viele schon so, als sei ein EU-Betritt der Ukraine nur noch Formsache.

Die EU verlangt mehr als die Nato

Das ist er nicht. Ob der jahrzehntelang in der EU wie in der Nato gültige Grundsatz noch eine Rolle spielen soll, wonach kein Land mit ernsthaften Grenzstreitigkeiten Mitglied werden kann, das ist keine Nebensächlichkeit. Die in Artikel 42 des EU-Vertrags von Maastricht hinterlegten Beistandsklauseln für den Fall des Angriffs auf ein Mitglied sind härter als die im berühmten Artikel 5 des Nato-Vertrags.

Putin die Stirn zeigen?

Es ist mutig und weitsichtig, wenn die EU mit der Aufnahme der Ukraine in den Kreis der Beitrittskandidaten dem russischen Präsidenten Wladimir Putin die Stirn zeigt. Aber das ist keine Entscheidung, die mal eben so aus einer Stimmung heraus fallen darf.

Bekanntlich liegt der größte Wert der EU darin, dass sie im Einklang mit der Nato eine historisch einmalige Friedens- und Rechtsstaatsordnung in Europa garantiert. Auch das spricht dafür, der Ukraine und der Moldau die Beitrittsperspektive zu eröffnen. Es ist allerdings kein Grund politischen Rabatt an den falschen Stellen zu gewähren.

Gefahr der Überforderung

Das gilt zunächst einmal für die EU selber: Der Brexit und viele andere Krisen haben aufgedeckt, wie sehr es Europa an Einigkeit und vor allem an Handlungsfähigkeit mangelt. So überraschend fest die Europäer seit Wochen in der Ukraine-Krise stehen, so klar zeichnet sich auch ab: Russland wird diese Entschlossenheit noch über sehr lange Zeit auf viele harte Proben stellen. Ohne wesentlich mehr Kraft, die Reihen geschlossen zu halten, ohne eine Reform zentraler Institutionen und Mechanismen der EU wird eine Kandidatur der Ukraine entweder chancenlos bleiben oder die EU überfordern.

Vor hohen Hürden

Dasselbe gilt, wenn die Kandidaten die Voraussetzungen für die Aufnahme nicht schaffen, die Europas Verträge allen Mitgliedern abfordern. Aus dem völlig richtigen Grund, dass die Substanz der EU nicht von innen her ausgehöhlt werden darf. Das wird insbesondere der schwer kriegsversehrten Ukraine enorm viel abverlangen.

All diese Hürden sind kein Grund, die Teilhabe am freien Europa zu verweigern. Aber diese Hürden müssen überwunden werden, nicht ignoriert oder weggelächelt. Auch wenn das Gewissen gerade drückt.