Jan Böhmermann muss sich für seine Schmähkritik an Erdogan rechtfertigen Foto: dpa

Kanzlerin Angela Merkel hat einen Beitrag des Satirikers Jan Böhmermann als geschmacklos bezeichnet. Nun sorgt ein Gutachten des Auswärtigen Amtes für Wirbel. Es soll zeigen, dass sich der Fernsehstar mit seiner Erdogan-Kritik strafbar gemacht hat.

Berlin - Manchmal fragt man sich schon, was für Pillen Jan Böhmermann so einwirft. Der Satiriker kommt auf Ideen, die so abgedreht und lustig sind, dass sie große Teile der schnell wachsende Schar von Comedians, Kabarettisten und Lustverbreiter neidvoll erblassen lassen. 2014 bekam er den Grimme-Preis, in diesem Jahr soll ihm erneut die Auszeichnung verliehen werden, die zu den renommiertesten zählt, die das deutsche Fernsehen zu vergeben hat. Die Satire um den Mittelfinger des ehemaligen griechischen Ex-Finanzministers Yanis Varoufakis hat der Jury so gefallen, dass sie ihm den Preis zum zweiten Mal verlieh.

Doch Genie und Wahnsinn liegen manchmal eng beieinander. Als sich Böhmermann daran setzte eine „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Erdogan zu verfassen, da hat er danebengegriffen. Sehr deutlich. „Kurden treten, Kinder hauen, und dabei Kinderpornos schauen“ ist eine der mit großem Abstand harmlosesten Zeilen des Gedichtes. Angela Merkel musste am Telefon den türkischen Premier Davutoglu beruhigen und nannte den Beitrag, der ständig sehr deutlich unter die Gürtellinie zielt, „bewusst verletzend“, das ZDF hat den entsprechenden Ausschnitt bei einer Wiederholung der Sendung gestrichen.

Am Mittwoch nun die neueste Volte in der Angelegenheit. Ein Gutachten des Auswärtigen Amtes kommt nach Angaben des in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ zu dem Ergebnis, dass sich Böhmermann auch strafbar gemacht haben könnte. Im Strafgesetzbuch ist die Beleidigung ausländischer Staatenlenker ein spezieller Tatbestand, der bis zu drei Jahre Haft als Sanktion vorsieht. Auf der Bundespressekonferenz weigerte sich die Sprecherin des Amtes zwar, die Existenz eines solchen Gutachtens zu bestätigen – dementieren wollte sie es aber auch nicht. Zusammen mit dem Sprecher der Kanzlerin war hingegen klar das Bemühen zu erkennen, die Angelegenheit klein zu halten.

Dass Böhmermann seine Beiträge demnächst hinter schwedischen Gardinen schreiben muss ist ohnehin nicht zu erwarten. Zum einen sieht die Strafvorschrift auch eine Geldstrafe als Sanktion vor, zum anderen müsste Erdogan erst einmal Anzeige erstatten.