Eislaufen auf den Wildparkseen ist zwar romantischer als in der Eishalle, aber gefährlich und deswegen verboten. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Wenn die Temperaturen in den kommenden Tagen wieder sinken, ist es verlockend, auf Kufen über Seen zu gleiten. Doch da der Spaß Gefahren birgt, ist er zum Schutz der Sportler verboten.

Stuttgart - Da ist es gerade so richtig gut gelaufen beim Schlittern über die Bärenseen, und schon kamen aus Sicht der Schlittschuhläufer und Spaziergänger die Spaßverderber um die Ecke: Am vergangenen Wochenende, so schildert ein Esslinger, sei zweimal die Polizei vorgefahren und habe die Menschen mit Lautsprecherdurchsagen vom Eis gescheucht. Dem Besucher kam das seltsam vor. Schließlich sei es ja knackig kalt gewesen und das Eis habe getragen. „War das ein Ruf zwei einsamer Polizisten nach Aufmerksamkeit?“, argwöhnt er.

Hier entlang: Winter hat Südwesten im Griff – Klirrende Kälte kommt zurück.

Vollzugsdienst setzt das Verbot durch: Niemand darf aufs Eis

Der Mann irrt. Die Durchsage hatte ihre Berechtigung, und am Start war auch nicht die Polizei, sondern der Vollzugsdienst der Landeshauptstadt Stuttgart. „Das waren unsere Leute, und sie haben auf das seit Jahren bestehende Verbot hingewiesen“, sagt deren Chef Hans-Jörg Longin. Das Verbot gelte nicht nur für den Bärensee, den Neuen See und den Pfaffensee, die man zusammengenommen als Wildparkseen bezeichnet, „sondern für alle Seen in öffentlichen Anlagen“, erläutert Longin.

Und es habe seine Gründe: „Niemand prüft die Dicke der Eisschicht, und somit kann auch niemand garantieren, dass sie dick genug ist, um Menschen zu tragen“, sagt er. Wenn am Ufer eine dicke Schicht zu erkennen sei, heiße das noch lange nicht, dass es überall auf der Oberfläche des Sees so sein müsse. Das gelte erst recht für Flüsse, sagt Barbara Grüter, die stellvertretende Leiterin des Wasser- und Schifffahrtsamts in Stuttgart. Da der Neckar in Bewegung sei, könne man noch viel weniger als bei Seen von einer durchgehend gleichmäßigen Schicht ausgehen.

Trinkwasserzonen genießen einen besonderen Schutz

An den Wildparkseen hat das Verbot historisch gesehen noch einen anderen Grund. Die drei Seen waren früher Trinkwasserreservoirs der Stadt. „An und auf solchen Gewässern ist vieles verboten“, erklärt eine Sprecherin des Stuttgarter Regierungspräsidiums. Es gelte eine Schutzgebietsverordnung. Diese habe an dem beliebten Ausflugsziel noch Bestand, auch wenn die Seen seit Beginn des Jahrtausends lediglich als Notfallreserve für Trinkwasser eingestuft sind. Ältere Stuttgarter erinnern sich an einen weiteren Punkt, der das Verbot begründe: Wenn Trinkwasser abgezapft wurde, habe sich das Wasserniveau unter dem Eis gesenkt. So entstanden Holräume.

Die Sprecherin des Regierungspräsidiums nennt noch einen Grund, das Eislaufen zu unterlassen. Wenn Fische im See leben, könnten sie durch die Schritt- und Kufengeräusche aus der Winterstarre geweckt werden. Der Sauerstoff unter der Eisschicht reiche zwar aus, um in der Winterstarre zu überleben. Ein wacher Fisch brauche aber mehr, sodass sein Leben gefährdet sei.

Er sehe ein, dass es romantischer sei, im Wald auf dem See übers Eis zu gleiten. „Aber ich rate dringend allen, die sichere Variante zu wählen und in die Eishalle auf der Waldau zu gehen“, sagt Hans-Jörg Longin. Es sei nicht üblich, aber grundsätzlich möglich, Eisläufern ein Bußgeld aufzubrummen. „Eine Ordnungswidrigkeit ist es, aber wir appellieren lieber an die Vernunft der Leute“, so der Chef des Vollzugsdienstes.