Winfried Hermann, Verkehrsminister von Baden-Württemberg, äußert sich zu den Strafen wegen Schwarzfahrens. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Die Fahrausweise, bitte! Wer schwarz fährt, begeht eine Straftat. Das hält Verkehrsminister Hermann (Grüne) für völlig überzogen. Justizminister Guido Wolf (CDU) kritisiert den Vorstoß.

Stuttgart - Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat sich dafür ausgesprochen, dass Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig keine Straftat mehr ist, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit. „Schwarzfahren heißt faktisch, sich von den andern das Ticket bezahlen zu lassen. Das ist unsolidarisches Fahren zulasten der Gemeinschaft“, sagte Hermann. „Es ist aber keine Straftat. Es reicht ein angemessenes Bußgeld statt Knast.“

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich

Die Bundesländer Thüringen und Berlin wollen mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit ist. Ein entsprechender Antrag soll am Freitag in das Ländergremium eingebracht werden. Man wolle sich in der grün-schwarzen Koalition dafür einsetzen, dass die Initiative befürwortet werde, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart.

Allerdings stößt Hermann mit seinem Vorstoß innerhalb der Koalition auf Kritik. „Straftatbestände abzuschaffen, um den Aufwand für die Justiz zu reduzieren, halte ich für ein fatales Signal“, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU) am Donnerstag. „Da wollen es sich wohl manche sparen, die dritte Gewalt im Staat mit den Mitteln auszustatten, die sie für ihre Arbeit benötigt.“

Justizminister spricht von Milchmädchenrechnung

Wolf sprach von einer Milchmädchenrechnung. Zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten seien Verwaltungsbehörden - die Arbeit würde zunächst nur auf diese verlagert. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide würden am Ende doch wieder bei Gerichten und Staatsanwaltschaften landen.

Und wer die Geldbuße nicht zahle, könne trotzdem im Gefängnis landen. Auch gebe es genug Möglichkeiten im Südwesten, Geldstrafen abzuarbeiten, etwa das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“. „Gerne stelle ich dieses Projekt dem Verkehrsminister vor, damit er künftig besser im Bilde ist.“

Juristen unterscheiden Geldbeutel und Geldbuße

Um eine gemeinsame Linie, ob Schwarzfahren entkriminalisiert werden sollte, hatte es viele Diskussionen gegeben. Schwarzfahren - amtlich heißt die Tat im Strafgesetzbuch Erschleichen von Leistungen - kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Thüringens Landesregierung erhofft sich von einer juristischen Neubewertung eine personelle und finanzielle Entlastung der Justiz.

Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße kleineren Ausmaßes, die ein Bußgeld nach sich ziehen. Straftaten haben ein Gerichtsverfahren und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge. Für den Geldbeutel haben Geldbuße und Geldstrafe die gleiche Wirkung. Juristen unterscheiden aber die Bedeutung: Eine Geldbuße soll keine Bestrafung sein, sondern eher ein Denkzettel. Aber auch wer das Bußgeld nicht zahlt, kann am Ende im Gefängnis landen. Dann droht die sogenannte Erzwingungshaft.

Mit einer Abschaffung seien effektive Kontrollen kaum noch durchführbar

Im Gegensatz zur Ersatzfreiheitsstrafe, mit der eine Geldstrafe abgesessen werden kann, ersetzt die Erzwingungshaft aber nicht die Geldbuße. Wer für eine Straftat bestraft wird, kassiert einen Eintrag ins Bundeszentralregister. Als vorbestraft gilt man erst mit einem Eintrag ins Führungszeugnis - den bekommt man ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen.

Schwarzfahren sei mit Diebstahl vergleichbar, sagte Justizminister Wolf. Mit einer Abschaffung des Straftatbestands seien effektive Kontrollen kaum noch durchführbar. Ertappte dürften nicht mehr festgenommen werden, auch die Polizei müsste nicht mehr kommen - etwa wenn sich jemand weigert, seine Personalien anzugeben. „Schwarzfahren bliebe meist folgenlos und die, die ihre Fahrkarten bezahlen, wären die Dummen.“