Ein Schild des des Windparkentwicklers Windreich AG neben einer Windkraftanlage: Das Landgericht Stuttgart prozessiert gegen Firmengründer Balz und sieben weitere Angeklagte. Foto: dpa/Daniel Maurer

Im Prozess um die Insolvenz des Windparkentwicklers Windreich hat das Stuttgarter Landgericht das Verfahren gegen zwei Angeklagte vorläufig wegen geringer Schuld eingestellt – beide müssen eine Geldauflage zahlen.

Stuttgart - Im Prozess um die Insolvenz des Windparkentwicklers Windreich hat das Stuttgarter Landgericht das Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt. Eine 55 Jahre alte frühere Geschäftsführerin eines Windreich-Unternehmens muss eine Geldauflage in Höhe von 4500 Euro zahlen und ein 56 Jahre alter Ex-Geschäftsführer einer anderen Tochter muss 6000 Euro als Geldauflage zahlen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Beiden Angeklagten wurde Insolvenzverschleppung zur Last gelegt.

Durchsuchung soll Insolvenz herbeigeführt haben

In dem Strafverfahren müssen sich nun nur noch sechs Angeklagte verantworten. Der Windpark-Projektentwickler Windreich meldete 2013 Insolvenz an. Neben Unternehmensgründer Willi Balz sitzt auch der frühere baden-württembergische Wirtschaftsminister Walter Döring auf der Anklagebank. Döring war von 2010 bis 2012 stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Windreich AG.

Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Unternehmensgruppe schon sehr viel früher zahlungsunfähig war und Balz das gewusst, aber trotzdem seine Geschäfte fortgeführt und damit enormen Schaden angerichtet habe. Sie hat Balz deshalb unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs angeklagt.

Der Firmengründer weist die Vorwürfe zurück und wirft der Staatsanwaltschaft vor, mit ihrer Dursuchung im März 2013 die Insolvenz herbeigeführt zu haben. Döring hatte in seiner Aussage ebenso wie Balz die Staatsanwaltschaft angegriffen und deren fehlende Objektivität bemängelt.