So sieht der Regenpfeiferacker auf den Gemarkungen Hochdorf, Hemmingen und Schwieberdingen von oben aus. Foto: Simon Granville

Wo können Windparks entstehen? Darüber entscheidet die Regionalversammlung am 3. Dezember. Doch nicht alle Standorte kommen in der Bevölkerung gut an.

In seiner nächsten Amtszeit würde er gern ein Windrad in oder über Hemmingen sich drehen sehen, sagt der Bürgermeister Thomas Schäfer (CDU), der am 14. Dezember bei der Wahl als Rathauschef bestätigt werden möchte. Denn dann wäre die Gemeinde, die die Energiewende seit Jahrzehnten vorantreibt, energieautark. Nördlich von Hemmingen sollen sich bald vier Windräder drehen. Der Anlagenbauer aus Ellwangen im Ostalbkreis, Uhl Windkraft, wartet auf grünes Licht für seinen geplanten Windpark. Doch das im Regionalplan als LB-08 bezeichnete Vorranggebiet (Hemmingen, Eberdingen, Schwieberdingen und Markgröningen) steht in der Kritik. Die Ditzinger indes treiben andere Bedenken um.

 

Warum steht der Hemminger Standort in der Kritik?

Das Gebiet LB-08 beinhaltet den Regenpfeiferacker. Dass es ein Vorranggebiet ist, alarmiert die Naturschutzverbände Nabu, BUND sowie LNV. „Wir haben nichts gegen Windkraft“, betont Thomas Gölzer, der Sprecher des Nabu Schwieberdingen-Hemmingen. Doch die Ackerflächen seien Lebensraum für einige seltene Vogelarten sowie ein landesweit bedeutsamer Rastplatz für gefährdete Zugvogelarten – unter anderem Greifvogelarten wie Wiesen-, Rohr- und Kornweihe sowie Regenpfeiferarten wie Kiebitz, Gold- und Mornellregenpfeifer.

Letztere haben Naturschützer besonders im Blick: Der Regenpfeifer wird nicht mehr auf dem Acker landen, wenn sich dort Windräder drehen, sagt Thomas Gölzer. Der Grund dafür sei, dass die Vögel Vertikalstrukturen wie Waldränder, Strommasten oder eben Windräder meiden. Woanders niederlassen würden sich die Tiere aber nicht. „Sie würden so lange fliegen, bis sie irgendwann erschöpft vom Himmel fallen. Sie würden also aussterben.“

Thomas Gölzer sagt, er sei enttäuscht, dass sich der Regionalverband für die Einwände offenbar „nicht groß“ interessiere – obwohl sich auch das Landratsamt Ludwigsburg und das Regierungspräsidium Stuttgart gegen die Ausweisung des Regenpfeiferackers als Vorranggebiet aussprächen. „Warum ausgerechnet dieser Standort? Es ist ein Armutszeugnis, dass wir es nicht schaffen, so eine seltene Vogelart zu behalten.“

Sechs Nabu-Gruppen haben im Oktober die Regionalräte eingeladen, damit sie sich vor Ort am Regenpfeiferacker ein Bild von der Situation machen. Es kamen Angela Brüx und Leo Buchholz, beide von den Grünen. Foto: Simon Granville

Was sagt der Verband Region Stuttgart zur Kritik?

Der Chefplaner Thomas Kiwitt hält den Bereich LB-08 für ein gutes Beispiel zu zeigen, welche Hürden sich beim Ausbau der erneuerbaren Energien in den besonders dichtbesiedelten Regionen ergeben. So fänden sich ausreichende Windverhältnisse auf etwa einem Drittel der Fläche der Region Stuttgart. Ziehe man davon die rechtlich zwingend zu beachtenden Verbote ab, wie Anforderungen des Lärmschutzes, bleibe noch ein Fünftel der Fläche. „Wenn nun noch etwas größere Abstände zu Siedlungen eingehalten und auch besonders sensible, nach EU-Recht geschützte Bereiche freigehalten werden sollen, stehen nur noch drei Prozent für Windenergieanlagen zur Verfügung.“ In diesem „begrenzten Raum“ müssten nun die 1,8 Prozent ausgewiesen werden, die jede Region im Land gleichermaßen zum Erreichen der gesetzlichen Vorgaben erbringen muss.

Dabei sind laut Kiwitt zahlreiche öffentliche wie private Belange zu berücksichtigen – allein in den beiden Beteiligungsverfahren seien mehr als 10 000 Stellungnahmen eingegangen. „Der Spielraum für die Berücksichtigung aller nicht verbindlich geschützter Belange ist dementsprechend gering.“ Das treffe auch auf die Konflikte mit Rast- und Zugvögeln zu: LB-08 sei zwar als wichtiger Standort nachgewiesen. Ein rechtliches Verbot zum Artenschutz greife dort aber nicht. „Darum entscheidet die Regionalversammlung, wie mit den unterschiedlichen Anforderungen umgegangen werden soll.“

Was hat es mit dem Flyer auf sich?

Aufregung löste in Hemmingen ein Flyer aus, der in zahlreichen Briefkästen landete. Er war lediglich mit „Bürger aus Hemmingen“ als Absender versehen. Auf dem Zettel bitten sie um Mithilfe, die vier Windräder auf dem Regenpfeiferacker zu verhindern. Bei ihrer Begründung verweisen sie auf die Argumentation des Nabu. Parallel sammelten die Bürger Unterschriften gegen den geplanten Windpark. Die Kontaktaufnahme unserer Zeitung mit dem mutmaßlichen Hauptansprechpartner für den Flyer gelang bisher nicht.

Wird für die Windenergie Wald gerodet?

In der Sitzung der Regionalversammlung im Oktober 2023 wurden zunächst grundsätzlich in Frage kommende Flächen beschlossen. Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit hatten Gelegenheit, die vorgesehenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu prüfen und dazu Stellungnahmen abzugeben.

Die Ditzinger befürchteten zunächst massive Veränderungen im Landschaftsbild. Sie wandten ein, dass die freigehaltenen Segmente in Summe zwar rund 160 Grad ergeben, zwei Segmente größer als 60 Grad wie geplant aber nicht abgebildet seien, „bestenfalls eines“. Dabei geht es um das Kriterium der Überlastung. So soll laut den Planern verhindert werden, dass einzelne Orte oder Ortsteile von Windkraftanlagen „umzingelt“ werden. Die Methodik beruht dabei auf einem die jeweilige Siedlung umschreibenden Kreis. Von diesem sind jeweils zwei Segmente mit einem Winkel von 60 Grad freizuhalten.

Die Stadt bat daher um Anpassung der Vorranggebiete im Umkreis des Ortsteils Heimerdingen, um eine Umzingelung des Landschaftsbildes zu vermeiden: Die Kriterien, so ihre Argumentation, müssten auch in Heimerdingen Anwendung finden.

Zudem sei im Vorranggebiet BB-31 eine erhebliche Beeinträchtigung der Waldfunktion anzunehmen. Die Stadt Ditzingen regte „zur kontrollierten und transparenten Steuerung“ an, diese Fläche auf Ditzinger Gemarkung unwesentlich, aber auf die Flächen im Eigentum der Stadt Ditzingen zu verkleinern, um eine „erhebliche Beeinträchtigung der Waldfunktion“ auszuschließen.

In der Folge wurden die Vorbehaltsgebiete BB-31 und LB-05 verkleinert. Dies führte dazu, dass die Umzingelung Heimerdingens und eine Überlastung des Landschaftsbildes vermieden wird. Die Distanz zum Ortsrand beträgt dabei 3500 Meter.

In der Diskussion des Gemeinderats war es vor allem um die Argumentation der Ortschaftsräte von Schöckingen und Heimerdingen gegangen. Sie befürchten massive Eingriffe in ihr jeweiliges Waldgebiet. Auch wenn sich der Gemeinderat grundsätzlich darin einig war, keinen Eingriff im Wald zu wollen, stand die Frage im Raum, ob man dies auch auf lange Frist so absolut formulieren sollte. Letztlich beschloss der Gemeinderat, in seiner Stellungnahme an den Regionalverband nicht explizit auf die Waldgebiete einzugehen.

Warum verlangt das Land mehr Windräder?

Im Kreis Ludwigsburg gibt es 20 Vorranggebiete für Windkraft, regionsweit sind es 87. Zur Ausweisung dieser Gebiete ist das Land vor dem Hintergrund der Energiewende gesetzlich verpflichtet: Im Klimaschutzgesetz steht, dass 1,8 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windrädern ausgeschrieben werden muss. In Hemmingen ist noch das Gebiet LB-07 im westlichen Teil der Gemarkung definiert. Damit käme die Gemeinde auf sieben Windräder.