Mittlerweile sind alle Rotorblätter angebracht, bald sollen die Windräder am Goldboden in Betrieb gehen. Das hindert die BI Pro Schurwald nicht daran, ein neues Lärmgutachten zu fordern. Foto: Gottfried Stoppel

Die drei Windräder am Goldboden sollen sich noch vor Weihnachten das erste Mal drehen. Nichtsdestotrotz fordert die BI Pro Schurwald jetzt ein neues Schallgutachten. Das Landratsamt hingegen will beim Windkraftprojekt lieber tatsächliche Werte messen.

Winterbach - Auch wenn es denkbar knapp wird: Die EnBW hält an ihrem Ziel fest, dass bis Weihnachten alle drei Windräder am Goldboden den Probebetrieb aufnehmen und die ersten Kilowattstunden Strom liefern. „Aufgrund des vielen Windes konnten wir in der vergangenen Woche keine Rotorblätter hochziehen“, erläutert Sprecherin Stefanie Klumpp die zeitlichen Verzögerungen.

Die verwendete Berechnungsart sei nicht geeignet

Trotz der baldigen Fertigstellung fordert die Bürgerinitiative Pro Schurwald in einer Mitteilung ein neues Lärmgutachten für das Windkraftprojekt. Denn der Energieversorger habe für die Genehmigung ein Schallgutachten eingereicht, das mit einer Berechnungsart erstellt wurde, welches nur für Schallquellen bis 30 Meter Höhe geeignet sei. „Deshalb errechnet dieses Verfahren zu niedrige Lärmwerte, in der Realität sind die Windkraftanlagen später oft doppelt so laut, als zuvor berechnet“, erläutert BI-Sprecher Michael Haueis.

Die Bürgerinitiative fordert dagegen eine Schallprognose nach dem Interimsverfahren ein, das auch von der Umweltministerkonferenz als Stand der Technik anerkannt sei: „Damit bleibt dem Landratsamt nun gar nichts anderes übrig, als umgehend ein neues Lärmgutachten nach dem Interimsverfahren von der EnBW einzufordern“, sagt Bertram Feuerbacher, ein weiterer Sprecher von Pro Schurwald.

Grenzwerte werden auch bei anderer Berechnung eingehalten

Es gebe keinen Erlass des Landes, dass dieses Verfahren anzuwenden sei, sagt dagegen Peter Zaar, der zuständige Dezernent am Landratsamt. „Wir haben die Lärmberechnung so gemacht, wie es das geltende Recht vorschreibt.“ Nach der Mitteilung der Bürgerinitiative habe er seine Fachleute allerdings gebeten, auch Prognosen nach dem Interimsverfahren durchzurechnen. „Und auch dann werden die Grenzwerte nicht überschritten“, sagt Zaar, der Prognosen zum jetzigen Zeitpunkt als wenig sinnvoll erachtet: „Schließlich sind bald Tatsachen geschaffen.“

Unabhängig von den Forderungen der Bürgerinitiative werde das Landratsamt die Lärmauswirkungen der drei Windräder im Auge behalten. Sobald die Anlagen im Regelbetrieb sind, werde man nachmessen, ob die berechnten Prognosen mit der Realität übereinstimmen. „Bereits in der Genehmigung ist eine derartige Auflage enthalten. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden“, betont Peter Zaar.

Messungen des Lärms sind geplant

So sollen zum einen direkt an den Anlagen die Lärm-Emmissionen gemessen werden, zum anderen sollen an der nächst gelegenen Bebauung – etwa im Teilort Engelberg oder am Forsthaus – die Lärm-Immissionen festgehalten werden. Sollten die Grenzwerte überschritten werden, bedeutet das nicht die Abschaltung der Anlagen. „Allerdings müssen diese dann in einem schallreduzierten Modus laufen, der weniger Ertrag bringt“, erläutert Zaar.