So könnte der Blick auf die Windräder von Walkersbach aussehen. Foto: EnBW

Die Gemeinde Plüderhausen hat eine Stellungnahme zu den drei geplanten Windrädern der EnBW verabschiedet. Das Schriftstück enthält einige kritische Fragen.

Was René Schupert erzählt, klingt dramatisch. „Das Gesicht von Walkersbach wird sich verändern. Manche Bürger spielen mit dem Gedanken, wegzuziehen“, berichtet der Ortswart des Plüderhausener Teilorts.

Stein des Anstoßes sind drei von der EnBW geplante Windräder. Die Anlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 247 Metern sollen auf dem Höhenzug zwischen Walkersbach, Breitenfürst und einigen kleinen Gehöften errichtet werden. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren, zu dem eine öffentliche Beteiligung gehört. Auch die Gemeinde Plüderhausen hat eine Stellungnahme erarbeitet, welche am Donnerstag vom Gemeinderat beschlossen wurde.

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„Diese Stellungnahme sollte möglichst kritisch ausfallen“, bat René Schupert das Gremium. Im Vorfeld der Sitzung hatte er dem Plüderhausener Bürgermeister Benjamin Treiber einige Anmerkungen aus Walkersbacher Sicht vorgetragen. Nicht alle schafften es schließlich in die Stellungnahme. Und auch ein für viele Gegner wichtiger Punkt wurde nicht Teil des Schriftstücks: „Es geht nicht um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Es geht hier nur um eine rechtliche Entscheidung, nicht um eine politische“, betonte Benjamin Treiber.

Plüderhausener Bitte: Auswirkungen der Windräder mit Nutzen abwägen

Trotzdem bittet die Gemeinde das Landratsamt als Genehmigungsbehörde, ihre Entscheidung auch im Licht der Güterabwägung zu erarbeiten. Auf Anregung von René Schupert wird explizit auf die Auswirkungen des Windkraftprojekts auf die Einwohner von Walkersbach, Plüderwiesen-, Schauten- und Köshof hingewiesen. Der Köshof liegt mit einer Entfernung von 800 Metern den Windrädern am nächsten und könnte auch vom Schall am stärksten betroffen sein.

Allerdings hat der Gemeinderat sich knapp dagegen entschieden, dass der von den Kritikern erwartete Werteverlust der Grundstücke und Gebäude in diesen Teilen der Gemeinde thematisiert wird: „Die Genehmigungsbehörde wird gebeten zu prüfen, inwieweit dem Vorhabenträger auferlegt werden kann, den durch das Vorhaben verursachten Wertverlust auszugleichen.“ Dieser Passus wurde von einer knappen Mehrheit des Gremiums abgelehnt.

Offene Fragen beim Trinkwasserschutz

Genauso wie es der folgende Absatz zum Ertrag nicht in die Stellungnahme schaffte: „Obendrein gibt es Hinweise, dass die Windhöffigkeit einen so geringen Beitrag zur Gewinnung erneuerbarer Energie erwarten lässt, dass die Opfer, die der Anwohnerschaft in Falle einer Genehmigung der Anlage abverlangt werden, in einem Missverhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen stehen.“

Was sind nun weitere Belange, die aus der Sicht von Plüderhausen geprüft werden sollten? Ausführlich wird in der Stellungnahme auf das Thema Trinkwasser eingegangen. So verfüge der Köshof über eine historische und sehr nachhaltige Eigenwasserversorgung, die auch Trockenperioden standgehalten habe. Für die Gemeinde sei es unabdingbar, dass diese Versorgung dauerhaft gewährleistet werden könne: „Die Ausführungen in den Antragsunterlagen zu dieser Thematik sind viel zu oberflächlich und unsensibel“, heißt es in der Stellungnahme. So wird unter anderem darum gebeten, genau zu prüfen, inwiefern Bodenarbeiten zur Gründung der Anlagen wie auch der Ausbau der Fundamente sich auf die Grund- und Trinkwasservorkommen auswirken könnten.

Was ist mit dem Tötungsverbot geschützter Tiere?

Auf Vorschlag aus Walkersbach soll zudem der Erdaushub nicht abgefahren, sondern in Form von Bodenmieten im Staatsforst zwischengelagert werden. Dadurch könne bei einem Rückbau der Boden entsprechend der natürlich vorhanden Schichtung wieder eingebracht werden.

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In der Stellungnahme wird außerdem darauf hingewiesen, dass neue Baugebiete in Planung sind und diese bei der Betrachtung der Immissionen berücksichtigt werden müssten. Erwartet wird von der Genehmigungsbehörde, dass die Auswirkung auf Erholungssuchende und Anwohner eingehend geprüft werden. Und schließlich soll das Landratsamt in Sachen Artenschutz prüfen, inwieweit das Tötungsverbot geschützter Tierarten einer Genehmigung entgegenstehe. Klaus Kelemen meinte allerdings, dass Windräder in gewisser Weise alle Arten schützen würden: „Angesichts des Klimawandels gibt es nichts besseres als regionale, regenerative Energie“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende.