Die kommunalen Gremien der Gemeinden Berglen und Remshalden entscheiden über Windkraft im Waldgebiet Buocher Berg-Oberholz. Bis zu zwei Anlagen sind im Vorranggebiet RM-26 möglich.
Zwei Kommunen im Rems-Murr-Kreis wollen die Nutzung von Windenergie auf eigenen Waldflächen prüfen. Die Gemeinderäte von Berglen und Remshalden entscheiden am 28. April beziehungsweise 4. Mai darüber, ob sie grundsätzlich bereit sind, Flächen im Gebiet Buocher Berg-Oberholz für ein gemeinsames Windkraft-Projekt bereitzustellen.
Mit einem solchen Grundsatzbeschluss würden beide Gemeinden ihre Offenheit für konkrete Planungen im Windvorranggebiet RM-26 signalisieren. Nach Angaben der Kommunen könnten dort bis zu zwei moderne Windkraftanlagen entstehen.
Grundsatzbeschluss ist noch keine Verpachtung
Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Verpachtung der Flächen fällt damit jedoch noch nicht. Ob, an wen und zu welchen Bedingungen die Flächen vergeben werden, soll erst in einem späteren Schritt geklärt werden. In den kommenden Wochen wollen die Verwaltungen und Gremien beider Gemeinden diese Fragen vertiefen und vorbereiten.
Einnahmen und regionale Wertschöpfung im Blick
Ein mögliches Windenergieprojekt könnte beiden Kommunen zusätzliche Einnahmen durch die Verpachtung kommunaler Flächen bringen, heißt es in einer Mitteilung. Interesse von externen Akteuren an Bau und Betrieb entsprechender Anlagen liegt den Angaben zufolge bereits vor.
Neben der Wirtschaftlichkeit sollen auch Aspekte wie regionale Wertschöpfung und Versorgungssicherheit berücksichtigt werden. Ebenso kündigen die Gemeinden an, in einem späteren Verfahren die Auswirkungen auf Anwohner, Landschaft sowie Arten- und Naturschutz zu prüfen.
Bürgerdialog ist vorgesehen
Parallel dazu planen Berglen und Remshalden, die Bevölkerung frühzeitig einzubinden. Informations- und Dialogveranstaltungen sind vorgesehen. Unterstützt werden sollen diese Gespräche durch das Forum Energiedialog, ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für faktenbasierte und überparteiliche Beteiligungsverfahren.
Hintergrund: Vorranggebiet RM-26
Grundlage der Überlegungen ist die Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalplans der Region Stuttgart. Die Regionalversammlung hatte diese am 3. Dezember 2025 beschlossen. Künftig sollen 1,9 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Damit wird das gesetzlich vorgegebene Mindestziel von 1,8 Prozent erreicht. Der Satzungsbeschluss ist allerdings noch nicht in Kraft getreten.