Eine deutliche Mehrheit der Regionalräte gibt grundsätzlich grünes Licht für Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe. Das letzte Wort hat aber die Naturschutzbehörde.
Eine Mehrheit der Regionalrätinnen und Regionalräte hat sich in der jüngsten Sitzung der Regionalversammlung dafür ausgesprochen, dass das Gebiet Buocher Höhe (Rems-Murr-Kreis) wieder in die Liste der Vorranggebiete für Windkraftanlagen aufgenommen wird. „Ich bin froh darüber und angenehm überrascht“, sagt der Regionalrat und frühere Waiblinger Oberbürgermeister Andreas Hesky (FW) zu der Entscheidung, für die sich „eine sehr breite Mehrheit“ gefunden habe.
Die Stadt Waiblingen hatte schon vor mehr als zehn Jahren ihren Stadtwald als potenziellen Standort für Windräder ins Spiel gebracht. Im Herbst 2018 war er auf Initiative der Verwaltung des Verbands Region Stuttgart von der Liste der Vorranggebiete für Windkraftanlagen gestrichen worden. Vor einiger Zeit aber hat die Stadt Waiblingen die Wiederaufnahme der Fläche in die Liste beantragt – mit Erfolg.
Separate Abstimmung zu Buocher Höhe
Über das Gebiet Buocher Höhe wurde – wie auch über einige weitere umstrittene Flächen – separat abgestimmt. Die Debatte über die künftigen möglichen Standorte für Windräder, die im Regionalplan festgeschrieben werden sollen, sei sehr sachlich abgelaufen, sagt Thomas Bernlöhr (FW), der Welzheimer Bürgermeister und Sprecher im Planungsausschuss: „Die Buocher Höhe war dabei kein großer Aufreger.“
Den Beschluss von Mittwoch zur Fortschreibung des Regionalplans bezeichnet er als „sehr großen Schritt vorwärts“ und sagt: „Es wird viel von einer Reduzierung von Flächen gesprochen. Tatsächlich sind wir jetzt im Vergleich zum Jahr 2015 mit etwa der dreifachen Fläche unterwegs.“ Der Grund dafür sind die Vorgaben von Bund und Land: mindestens 1,8 Prozent der Fläche der rund 365 000 Hektar großen Region müssen für die Erzeugung von Windenergie reserviert werden. „Das ist in einer verdichteten Region eine sehr ambitionierte Marke.“
Naturschutzbehörde hat letztes Wort
Nun ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt am Zug: Laut der Beschlussvorlage soll sie innerhalb von vier Wochen mitteilen, ob sie die artenschutzrechtlichen Erfordernisse an den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage auf der Buocher Höhe für überwindbar hält. Sollte sich die Kreisbehörde innerhalb dieser Frist nicht äußern, würde das als Ablehnung gewertet und die Buocher Höhe wäre doch nicht auf der Liste.