Der Standort Boucher Höhe liegt im Wald – ähnlich wie der hier abgebildete. Foto: dpa

Momentan kann wegen der Flugsicherung auf der Buocher Höhe kein Windrad gebaut werden. Deshalb wollten CDU und FDP den Standort aus den regionalen Plänen streichen. Doch dagegen gibt es Widerstand.

Stuttgart - Die Fraktionen von CDU und FDP sind am Mittwoch in der Regionalversammlung mit ihrem Antrag gescheitert, den Windkraftstandort Buocher Höhe 1 zwischen Korb und Remshalden-Buoch aus dem Konzept möglicher Windkraftanlagen in der Region zu streichen. Grüne, SPD, Freie Wähler und Linke stimmten gegen die Änderung der Ende September 2015 beschlossenen Liste mit 41 Vorranggebieten für Windräder. Regionalräte von AfD und Innovative Politik unterstützten CDU und FDP, doch es reichte wie zuvor in einer Sitzung des Planungsausschusses nicht zu einer Mehrheit.

Veto der Flugsicherung

CDU und FDP hatten die Streichung damit begründet, dass der Standort Buocher Höhe 1 ohnehin nicht mit Windrädern bestückt werden könne, weil die Flugsicherung dadurch eine Störung der Funkfeuer befürchte. Das komme einem Bauverbot gleich, sagte der CDU-Regionalrat Jürgen Lenz: „Kein Investor kann einen Bauantrag stellen, de facto ist der Standort raus.“ Und der FDP-Regionalrat Kai Buschmann sagte: „Die Menschen in der Nachbarschaft der Gebiete müssen Klarheit haben.“

Das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises hatte in einem Schreiben mitgeteilt, dass es momentan wegen des Vetos der Flugsicherung kein Genehmigungsverfahren für den Standort einleiten werde. Daran ändert sich auch durch den Beschluss der Regionalversammlung nichts. Die von der Regionalversammlung beschlossenen potenziellen Standorte für Windkraftanlagen müssen nämlich im Einzelfall von den Behörden vor Ort noch genehmigt werden. Auch wenn die Buocher Höhe 1 nun – wie der Nachbarstandort Buocher Höhe 2 bei Berglen/Remshalden, dessen von der FDP beantragte Streichung ebenfalls abgelehnt wurde – in der Liste bleibt, ist derzeit dort eine Windkraftanlage nicht zulässig und kann nicht gebaut werden.

13 Standorte im Landschaftssschutzgebiet

Die Verbandsverwaltung um den Planungsdirektor Thomas Kiwitt hatte davor gewarnt, das nach nachvollziehbaren Kriterien erstellte Konzept im Nachhinein bei einzelnen Standorten zu verändern. Zumal es kein offizielles Schreiben des Landratsamts an die Region gebe und nicht endgültig klar sei, wie sich die Behörde entscheide. Es bestehe die Gefahr, dass die Auswahl der Standorte insgesamt angefochten werden könne und damit die Rechtmäßigkeit des Windkraft-Regionalplans gefährdet wäre. Dieser Plan ist momentan noch nicht rechtmäßig, weil 13 der 41 avisierten Standorte in Landschaftsschutzgebieten liegen und dafür die Landratsämter Ausnahmegenehmigungen erteilen müssen. Diese Verfahren sind – bis auf zwei Standorte im Kreis Göppingen – noch nicht abgeschlossen oder noch gar nicht begonnen worden. In einem Antrag hat die CDU nun gefordert, dass die Landratsämter diese Verfahren bis Herbst 2018 beenden sollten. Dafür gab es eine Mehrheit. Danach soll die Regionalversammlung noch in dieser Legislaturperiode den Regionalplan für die Windkraft rechtlich bindend beschließen.

Mit Spannung war von Beobachtern das Abstimmungsverhalten der Freien Wähler erwartet worden, deren Fraktionschef Andreas Hesky Oberbürgermeister von Waiblingen ist – und die Waiblinger Stadtwerke wollten auf der Buocher Höhe investieren. Viele Kommunalpolitiker der Freien Wähler im Rems-Murr-Kreis hatten ihre Regionalpolitiker aufgefordert, mit Nein zu stimmen. Doch die Freien Wähler in der Regionalversammlung blieben auf Kurs. „Wir halten die Entscheidung vom September 2015 auch heute für tragfähig“, sagte der Regionalrat und Welzheimer Bürgermeister Thomas Bernlöhr. Einen Standort ohne Abwägung herauszunehmen sei falsch: „Die Gesamtschau ist das einzig Richtige.“ Erst wenn das Landratsamt rechtlich belastbar keine Ausnahme vom Landschaftsschutz zulasse, müsse die Buocher Höhe aus der Liste gestrichen werden.