Die Stadtbahnhaltestelle am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt soll Bahnsteige erhalten, an denen künftig 80-Meter-Züge halten können. Foto: Annina Baur

Auf Wunsch von Grünen, SPD und SÖS/Linke-plus lässt die Stuttgarter Straßenbahnen AG prüfen, ob für barrierefreie Bahnsteige eine Autofahrspur weggenommen werden könnte.

Stuttgart - Im Ringen um den Ausbau der Stadtbahnhaltestelle am Cannstatter Wilhelmsplatz für 80-Meter-Züge ist eine Vorentscheidung gefallen. Technik-Vorstand Wolfgang Arnold von der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) kündigte am Dienstag im Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik an, man woll den Bahnsteig am Gleis Richtung Fellbach demnächst barrierefrei anlegen lassen, damit er beim Volksfest im Herbst zur Verfügung steht. Der Ausbau des anderen Bahnsteigs solle erst 2018 beginnen, sagte Arnold – das Gremium widersprach nicht.

Die SSB zog damit Konsequenzen aus der Forderung von Grünen, SPD und SÖS/Linke-plus, jetzt nicht einfach einen Bahnsteig für die Fahrgäste in Richtung Innenstadt zu bauen, der nur an einem Ende barrierefrei ist, sondern möglichst auch für Fußgänger von und zur Eisenbahnstraße eine Treppe zu vermeiden. Dafür soll nun auch untersucht werden, ob von der vielbefahrenen König-Karls-Straße eine der zwei Spuren Richtung Stadtzentrum geopfert werden kann. Die Antragsteller halten das – anders als die Stadtverwaltung – für möglich, wenn der Autozufluss an der Stadtgrenze mit Fellbach mit einer Pförtnerampel dosiert wird. CDU und Freie Wähler wollen die Ampel auch, aber die CDU machte klar: „Wir stimmen der Verringerung der Fahrspuren niemals zu.“ Die Antragsteller wollten Cannstatt ins Verkehrschaos stürzen.

SSB-Chef fühlt sich „instrumentalisiert“

Auch SSB-Chef Arnold redete Klartext: Die Fahrspur werde am Ende schwerlich weggenommen, weil dafür der Autoverkehr stadteinwärts um 30 Prozent verringert werden müsste. Er fühlte sich von den Antragstellern „instrumentalisiert“ und erinnerte an lange Debatten um Staus auf der alten B 14 wegen eines neuen Radwegs. Verkehrspolitik müsse „partnerschaftlich“ gemacht werden, nicht im völligen Gegeneinander der Verkehrsträger. Nach Gesetzeslage müsse man einen barrierefreien Zugang schaffen, aber nicht beidseitig. Das wäre auch an anderen Stellen des SSB-Netzes nicht möglich. Die Antragsteller wandten ein, der öffentliche Nahverkehr müsse leistungsfähiger werden, auch an diesen Bahnsteigen.