Wildschweine sind im deutschen Wald weit verbreitet – doch manchmal zieht es sie in menschliche Nähe. Foto: dpa

Eine Saarländerin klagt gegen einen Jäger, der zwei Wildschweine in ihrem Schwimmbecken erschossen hat. Ein Fall, der zu denken gibt.

Wadgassen - Wildschweine sind eigentlich gute Schwimmer, aber wenn gleich sieben von ihnen in einen Swimmingpool fallen und nicht mehr herausfinden – wie im September 2015 in Wadgassen im Saarland geschehen – geraten sie in Panik, und es wird zum Drama. Um ihnen den Tod durch Ertrinken zu ersparen und die anderen, jüngeren Tiere zu retten, hatte ein Jäger zwei der unfreiwilligen Badegäste – einen Keiler und eine Bache - erschossen. Ein halbes Jahr später bringt ihm das jetzt juristischen Ärger ein.

Die Pool- und Hausbesitzerin Maria Jacob aus Wadgassen hat dieser Tage über ihren Anwalt eine Zivilklage beim Amtsgericht Saarlouis eingereicht – sie fordert mindestens 3000 Euro vom Jäger als Schadensersatz für das beschädigte Schwimmbecken. Denn es sei der Jäger gewesen, der die Tiere erst in ihr Anwesen gescheucht habe. Maria Jacob sagte unserer Zeitung, dass ihr Grundstück gut abgesichert sei, mit abgeschlossenem Tor und starkem Zaun – „allein schon, damit Kinder nicht in den Pool fallen“.

Die Tiere schwammen in Todesangst

Die sieben Wildschweine wären zunächst im Garten eines weiter entfernt liegenden Nachbarn gewesen, der habe den Jäger gerufen und der habe „mit der Flinte im Arm“ und gemeinsam mit den Gartenbesitzern die Tiere gejagt. „Mein Nachbar sagte mir, das sei noch ganz lustig gewesen, wie sie hinter den Schweinen her rannten.“ Nachdem die Sieben allerdings Jacobs Zaun durchbrochen und im Pool gelandet waren, war Schluss mit lustig. Maria Jacob erinnert sich an einen „schrecklichen Anblick“. „Die Tiere schwammen in Todesangst, bissen um sich und immer wieder in den Rand des Pools, erbrachen dabei und ließen Kot ins Wasser“.

Der Jäger Manfred Göttert war sich bewusst, dass er in einem Wohngebiet gar nicht hätte schießen dürfen, aber er habe „im Sinne des Tierschutzes gehandelt“, um die kleinen Wildsäue zu retten und den Großen den qualvollen Tod zu ersparen. Der „Saarbrücker Zeitung“ sagte Göttert, dass es „ein Fehler gewesen“ sei, nicht die Polizei zu rufen. „Bis die da gewesen wäre, wären die Tiere zwar vermutlich ersoffen gewesen, aber es hätte mir viel Ärger erspart.“ Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken allerdings eingestellt – und auch vom Kreisjägermeister in Saarlouis erhält der Schütze volle Rückendeckung. Bleibt also die Zivilklage und der Ärger mit Tierschützern.

Im Saarland scheinen Swimming-Pools die Wildschweine magisch anzuziehen

Martin Bürner, Geschäftsführer beim Landesjagdverband Baden-Württemberg, ist so ein spektakulärer Fall wie der von Wadgassen nicht bekannt. Aber es komme gelegentlich vor, dass ein Wildschwein in ein Staubecken falle und allein nicht mehr herauskomme. Dass Wildschweine Imbissbuden attackieren, Sportplätze durchpflügen oder wie im hessischen Dillenburg die Glastür eines Baumarktes zersplittern und auf Shopping-Tour gehen, das komme öfter vor. Es stelle sich dann oft die Frage, wer da verantwortlich sei und die Tiere „aufgescheucht“ habe, es müsse bei Schadensersatzklagen aber ein Zusammenhang von Ursache und Wirkung hergestellt werden. Allein im Saarland scheinen Swimming-Pools die Wildschweine magisch anzuziehen – im Sommer vergangenen Jahres ertranken drei Schwarzkittel im Schwimmbecken eines unbewohnten Anwesens in Großrosseln, elf Kilometer von Wadgassen entfernt.