Der Sitz von Wildermuth Bau in Bietigheim-Bissingen. Noch läuft der Betrieb. Foto: Avanti/Ralf Poller

Nach dem angekündigten Ende des Bauunternehmens Wildermuth aus Bietigheim-Bissingen, ziehen Mitarbeiter vor das Arbeitsgericht. Enttäuschung und Wut sitzen tief bei ihnen.

Mitarbeiter von Wildermuth Bau aus Bietigheim-Bissingen wehren sich gegen ihre Kündigungen vor dem Arbeitsgericht. Wie ein Sprecherin des Arbeitsgerichts Stuttgart auf Nachfrage erklärt, werden dort derzeit rund 30 Verfahren zu Wildermuth geführt.

 

Die Firma hatte im Mai nach 119 Jahren das Betriebsende angekündigt und die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als Grund angeführt. Den rund 100 Mitarbeitern wurde gekündigt, Abfindungen oder ein Sozialplan sind bislang nicht vorgesehen. Rechtlich ist das nicht notwendig argumentiert die Geschäftsführung von Wildermuth Bau. Es handele sich um ordentliche Kündigungen.

Dass das Mitarbeitern, die seit Jahrzehnten im Betrieb arbeiten, nicht schmeckt, kann man sich denken. Etwa ein Drittel der Belegschaft geht deshalb nun gegen die Kündigungen vor und beschert dem Stuttgarter Arbeitsgericht mit seinen Kammern in Ludwigsburg viel Arbeit. Zunächst stehen in solchen Fällen in der Regel Gütetermine vor einem Richter an. Dabei wird versucht, sich doch noch zu einigen.

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat Kammern in Ludwigsburg. In der Friedrichstraße werden Streitigkeiten aus dem Kreis verhandelt. Foto: Frank Ruppert

Trotzdem kann ein solcher Termin emotional werden, wie ein Besuch am Arbeitsgericht zeigt. Kläger mit Anwalt und der Anwalt von Wildermuth Bau sitzen sich in einem kleinen Sitzungssaal gegenüber. Der Richter zeigt Verständnis für die Lage des Unternehmens, verweist auf die allgemein schwierige Situation in der Bauwirtschaft und spricht positiv vom Versuch des Familienbetriebs, selbigen geordnet zu beenden und nicht in die Insolvenz fahren zu lassen.

„Ältere Bauhelfer: Kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt“

Verständnis hat auch der Anwalt der Firma für die Situation des Klägers. Der ist Ende 50 und Bauhelfer. Auf die Aussage des Wildermuth-Anwalts, dass in der Branche gerade Arbeiter gesucht werden, sagt der Mann nur: „die erste Frage ist dann immer wie alt ich bin“. Soll heißen, dass er sich kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrechnet.

Seit mehr als 20 Jahren arbeitet er bei Wildermuth und fühlt sich nun selbst „ausgepresst wie eine Zitrone“, die man einfach wegwerfe. Da hilft der Einwand des Wildermuth-Anwalts wenig, dass das Aus des Betriebs auch für die Eigentümer die Arbeitslosigkeit bedeute.

Gekündigte Mitarbeiter bei Wildermuth weiter im Einsatz

Das Paradoxe ist, dass die gekündigten Mitarbeiter im Unternehmen weiterhin gebraucht werde. Die Firma nimmt keine Aufträge mehr an, hat aber noch einige Baustellen, die es zu Ende zu bringen gilt. Eine Freistellung für diejenige die klagen, sei deshalb und aus Gerechtigkeitsgründen gegenüber den übrigen Arbeitnehmern nicht möglich, macht der Wildermuth-Anwalt deutlich.

Als Entgegenkommen bietet er unter anderem drei bezahlte freie Tage für die Jobsuche an. Der Vertreter des Bauhelfers sieht seinen Mandanten als zu gering entlohnt an und fordert, dass sein Gehalt aufgestockt wird auf den in der Branche geltenden Mindestlohn. Ob die Bezahlung tatsächlich zu gering ist, wird in dem Gütetermin nicht geklärt. Der Wildermuth-Anwalt sichert aber zu, die Forderungen mit seiner Mandantin zu besprechen. Die Geschäftsführung hat auf eine Anfrage dieser Zeitung zu den Verfahren nicht reagiert.

Eine gütliche Einigung scheitert an diesem Tag und so ist das bislang meist bei den Wildermuth-Fällen, wie vom Arbeitsgericht zu hören ist. Weiter geht es in der Regel dann erst später mit dem Verfahren und so muss an diesem Tag der Wildermuth-Arbeiter ohne Lösung für sein Problem von dannen ziehen. Auch außerhalb des Gerichtsgebäudes ist sein Ärger über die ganze Angelegenheit noch nicht verraucht, aber er will weiter arbeiten, bis zum bitteren Ende von Wildermuth Bau.