Assange ist mit Einspruch gegen seine Auslieferung auch vor höchstem britischen Gericht gescheitert.

London - Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seinem Antrag auf Überprüfung des britischen Auslieferungsentscheids an Schweden gescheitert. Damit könnte der 40-Jährige noch diesen Monat an das Land überstellt werden. Es sei denn, Assange ruft den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an. Doch eine Berufung gegen das Urteil dort dürfte nach Ansicht von Juristen kaum Aussicht auf Erfolg haben.

In einem am Donnerstag bekannt gegebenen Fünf-Punkte-Urteil wies der Oberste Gerichtshof den Antrag der Anwälte Assanges zurück. Diese hatten argumentiert, dass ihnen nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, die Beweise, auf deren Grundlage die britische Justiz den Einspruch gegen eine Auslieferung ablehnte, gründlich zu prüfen. Das Gericht hatte bereits im Mai eine Überstellung nach Schweden für rechtens erklärt.

Vorwurf: Belästigung und Vergewaltigung

In Schweden wird Assange von zwei Frauen Belästigung und Vergewaltigung vorgeworfen. Er bestreitet die Vorwürfe und stemmte sich bis zuletzt dagegen, für eine Vernehmung nach Schweden zurückzukehren. Er wurde bisher in dem Fall nicht offiziell angeklagt. Sein Fall sei politisch motiviert und er befürchte, keinen fairen Prozess zu erhalten, erklärte Assange, der mit der Veröffentlichung geheimer Diplomatendepeschen auf seiner Enthüllungsplattform weltweit bekannt wurde.

Wikileaks rief am Donnerstag über Twitter zu Spenden für Assanges Verteidigung auf und schrieb, der Gerichtshof habe „Grundprinzipien der Justiz verletzt“.

Zweiwöchige Frist

Der Oberste Gerichtshof gewährte Assange eine zweiwöchige Frist, bevor mit dem Auslieferungsverfahren begonnen wird. Nach Fristablauf haben die Behörden dann zehn Tage Zeit, um Assange nach Schweden auszufliegen. Sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht in den Fall eingreifen, könnte Assange irgendwann zwischen dem 28. Juni und dem 7. Juli nach Schweden ausgeliefert werden.

Assanges Anwältin Jennifer Robinson sagte, es sei noch unklar, ob Assange den Europäischen Gerichtshof anrufen werde. „Darüber wird noch nachgedacht“, schrieb sie in einem Tweet.