Aktivisten fordern schon lange ein Fahrverbot für ältere Diesel. Foto: dpa

Die Landesregierung muss die Luft in Stuttgart sauberer machen – ein Gericht zwingt sie dazu. Jetzt hat man sich geeinigt: ältere Dieselfahrzeuge dürfen ab 2019 nicht mehr in die Stadt fahren. Doch reicht das?

Stuttgart - Fünf Monate nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hat sich die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart im Prinzip auf eine Marschroute geeinigt. Die Regierungsspitze beschloss am Dienstag die Eckpunkte für einen neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart, der Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge der Euronorm fünf vorerst ausschließt.

Auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz am Dienstagnachmittag wollten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) sowie die Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne) und Wolfgang Reinhart (CDU) das Ergebnis wochenlanger Gespräche vorstellen. Diese Gespräche hätten die „Qualität von Koalitionsverhandlungen“ gehabt, wie Kretschmann am Mittag bei der Landespressekonferenz betonte. Sie seien kontrovers nicht im politischen Sinne gewesen, sondern in der Hinsicht, wie die „nicht unbedeutenden Spielräume“ des Leipziger Urteils auszulegen seien. Es sei um „filigrane juristische Fragen“ gegangen. Falls der Koalitionsausschuss und die Fraktionen zustimmten, werde es noch am Nachmittag eine Pressekonferenz geben. Falls nicht, werde man neu verhandeln und noch vor der Sommerpause einen Entscheidung geben. Die angekündigte Pressekonferenz wurde allerdings vertagt. Es gebe noch weiteren Beratungsbedarf, sagte ein Regierungssprecher. Dem Vernehmen nach geht es noch um Ausnahmen für Pendler. Teilnehmer sagten, es habe sich nur noch „um Kleinigkeiten“ bei den Beratungen gehandelt, man habe sich nur aus Zeitgründen vertagt.

Ab 2019 geht es den Euro-4-Dieseln an den Kragen

Nach Informationen unserer Zeitung steht die Stoßrichtung der Beschlüsse aber fest: Es soll von 2019 an Fahrverbote in der grünen Umweltzone von Stuttgart für ältere Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 4 geben, mit einer Übergangsregelung für die Anwohner und angemessenen Ausnahmen. Fahrverbote von Euro-5-Diesel sollen demnach mit einem Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung vermieden werden. Dazu zählen Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr unter anderem mit dem Ausbau von Schnellbuslinien, der VVS-Tarifreform und günstigeren Ticketpreisen. Eine neue Busspur am Neckartor werde einen weiteren Beitrag zur Reduzierung von Stickoxiden leisten, heißt es, ebenso die Förderung von Elektroautos. Die Regierung geht davon aus, dass die Grenzwerte eingehalten werden können. Sollte dies Mitte 2019 nicht in Sicht sein, werde der Luftreinhalteplan entsprechend den Vorgaben der Gerichte fortgeschrieben.

Mit der Linie geht die Landesregierung auf Konfliktkurs zum Stuttgarter Verwaltungsgericht sowie zur Deutschen Umwelthilfe – beide legen das Leipziger Urteil so aus, dass Euro-5 Diesel schon ab September 2019 mit Fahrverboten belegt werden müssten.