In diesem Artikel erfahren Sie, wie viel Benzin Sie lagern dürfen. Alles Wichtige zur Menge, Ort und Art der Lagerung. Foto: GLRL / Shutterstock.com

Benzin zu lagern ist prinzipiell erlaubt, allerdings gibt es einige Vorschriften zu beachten. Alles Wichtige zur Menge, Ort und Art der Lagerung im Überblick.

Die Preise für Benzin sind in Deutschland so hoch, wie noch nie(1). Vielerorts kratzen die Preise bereits an der Zwei-Euro-Marke. Bei einem günstigen Tankstopp im Nachbarland oder kurzfristig fallenden Benzinpreisen liegt die Überlegung nahe, Benzin auf Vorrat zu lagern. Aber macht das Sinn?

 

Lese-Tipp: Wie viel Benzin darf man aus Nachbarländern einführen?

Wie viel Benzin darf man lagern?

Wie viel Benzin man lagern darf, ist vor allem vom Ort abhängig. In Deutschland darf man als Privatperson maximal 240 Liter Kraftstoff im PKW transportieren (1,2). Pro Kanister dürfen jedoch maximal 60 Liter enthalten sein. In Kleingaragen dürfen maximal 20 Liter Benzin gelagert werden. Die Kanister müssen außerdem der Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) entsprechen. Das heißt, sie müssen luftdicht, bruchsicher und nicht brennbar sein.

Kraftstoffkanister 

Wo darf man wie viel Benzin lagern?

  • Im Auto dürfen zwar bis zu 240 Liter in zugelassenen Kanistern zu maximal je 60 Liter transportiert werden, aus Sicherheitsgründen werden aber nur 10 Liter empfohlen. Der Kanister sollte sich so weit wie möglich von den Insassen befinden. Also am besten im Kofferraum.
  • In Kleingaragen erlaubt der Gesetzgeber maximal 20 Liter Benzin zu lagern. Da Diesel nicht so leicht entzündlich ist wie Benzin, können in Kleingaragen bis zu einer Größe von 100 qm sogar bis zu 200 Liter Diesel gelagert werden. Wegen der schnellen Verderblichkeit von Diesel und dem Risiko von Dämpfen macht das allerdings wenig Sinn.
  • In Kellern dürfen ebenfalls maximal 20 Liter Benzin gelagert werden, sofern diese baulich geeignet sind. Allerdings gilt dies auch dann nur für den gesamten Kellerbereich und alle brennbaren Stoffe zusammen. Sind die Kellerbereiche also nur mit Holzgittern abgetrennt, gilt die Regelung für alle Mieter zusammen.
  • In Wohnungen ist das Lagern von Benzin, bis auf geringfügige Mengen, wie dies zum Beispiel bei Waschbenzin der Fall ist, allgemein verboten.

Wichtig: Ein Blick in den Mietvertrag ist bei der Lagerung von Benzin in jedem Fall erforderlich, denn nicht selten wird das Lagern von brennbaren Flüssigkeiten von vornherein ausgeschlossen. Das kann aus Gründen des Brandschutzes oder auch aus baulichen Gründen sein, wenn zum Beispiel Bodenplatten nicht versiegelt sind und auslaufendes Benzin ins Grundwasser gelangen kann.

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