Die AU-Bescheinigung wird jetzt elektronisch verschickt. Foto: Mabeline72 / shutterstock.com

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Was Sie als Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.

So läuft die Krankmeldung ab

Wie bisher auch müssen Sie, wenn Sie krank sind, Ihren Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Ausfalldauer informieren. Falls nötig, müssen Sie einen Arzt aufsuchen. Spätestens ab dem vierten Krankheitstag sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Arbeitgeber kann dieses jedoch bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen. Details dazu finden sich im Arbeitsvertrag.

Also gehen Sie in die Arztpraxis und lassen sich krankschreiben. Dort erhalten Sie von nun an nur noch eine ausgedruckte AU-Bescheinigung für Ihre Unterlagen. Diese gilt auch als Beweismittel, falls es zu Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber zwecks Entgeltfortzahlung kommen sollte. Die Arztpraxis übermittelt dann an die Krankenkasse eine elektronische Ausfertigung der AU. Diese wiederum muss vom Arbeitgeber eigenständig abgerufen werden.

Für Sie als Arbeitnehmer ist die elektronische Krankmeldung also mit keinem weiteren Aufwand verbunden. Sie brauchen keine App oder Sonstiges und müssen dem Arbeitgeber auch den gelben Schein nicht mehr übermitteln. Lediglich bei technischen Problemen in der Praxis erhalten sie noch eine ausgedruckte AU-Bescheinigung, die Sie an die Krankenkasse schicken müssen. Diese wiederum digitalisiert die AU, sodass Ihr Arbeitgeber sie online abrufen kann.

Arbeitgeber kann eAU nicht abrufen?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet, dass gerade in der Anfangsphase nicht alle Arbeitgeber in der Lage sein werden, die Krankmeldung elektronisch abzurufen und weiterhin Papierausdrucke von ihren Mitarbeitern einfordern werden. Allerdings ist für den Arbeitnehmer am 01.01.2023 die Pflicht entfallen, dem Arbeitgeber einen Ausdruck der AU-Bescheinigung zu bringen. Denn der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die eAU bei der Krankenkasse abzurufen. Wie mit solchen und anderen Störfällen, bei denen der Arbeitgeber die eAU nicht abrufen kann, umzugehen ist, ist laut IHK derzeit unklar.

Ausnahmen von der eAU

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Privatärzten, Ärzten im Ausland und Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten müssen weiterhin in Papierform an den Arbeitgeber übermittelt werden. Diese nehmen bislang nicht am elektronischen Krankmeldungsverfahren teil.