Die Laubbläser dürfen von Privatpersonen nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Nicht das Rascheln der Blätter, sondern das Brummen der Laubbläser nervt viele Bürger. Obertürkheims Bezirksbeiräte haben deswegen über ein Verbot der lauten Gartengeräte debattiert.

Obertürkheim - Wer hat es nicht auch schon erlebt? Samstagvormittag – Zeit für ein gemütliches Frühstück auf dem Balkon. Doch plötzlich ertönt ein lautes Brummen. Der Nachbar wirft seinen Laubbläser an und pustet Blätter vom Gehweg auf die Straße. Die Geräte stören nicht nur die Ruhe, sondern sie wirbeln auch Staub auf. Noch ärgerlicher: Ältere Bläser mit Verbrennungsmotor verpesten zudem die Luft.

Aus diesem Grund will Christof Hofrichter, Bezirksbeirat von SÖS/Linke/Plus, den Einsatz dieser Laubbläser und -sauger in Wohngebieten verbieten. Über den entsprechenden Antrag und die gesundheits- und umweltschädlichen Auswirkungen der Geräte haben die Bezirksbeiräte debattiert. „Laubsauger und Laubbläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder wie ein Presslufthammer“, zitiert Hofrichter das Umweltbundesamt. Privatpersonen dürfen die lauten Laubbläser deswegen in Wohngebieten wochentags nur von 9 bis 13 und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht einsetzen.

Verbrennungsmotoren kritisch gesehen

Für städtische Mitarbeiter gilt diese Regelung allerdings nicht. Besonders kritisch schätzt das Umweltbundesamt Geräte mit Verbrennungsmotoren ein. „Sie erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch die Gartengeräte fein in die Luft verteilt“, heißt es vom Umweltbundesamt. Kommunen wie Graz haben deswegen die lauten Gartengeräte verboten – übrigens ohne deswegen zusätzliche Mitarbeiter einstellen zu müssen. Umweltverbände fordern aus einem weiteren Grund ein Verbot. Durch den starken Luftstrom werden Insekten, Tausendfüßler, Larven und andere Bodenbewohner vertrieben oder getötet, Pflanzensamen aus den Grünanlagen geweht. Der Vorschlag der Naturschützer: Kehren und Rechen statt Blasen. Der städtische Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) versucht, diese Idee so gut es geht umzusetzen. „Der Einsatz von Maschinen- oder Handreinigung hängt von der Laubmenge sowie der Beschaffenheit der Bodenstruktur ab. In Parkanlagen wird auf unbefestigten Wegen fast ausschließlich die manuelle, also Handreinigung, ergänzt durch Laubblasgeräte durchgeführt“, sagt AWS-Pressesprecherin Annette Hasselwander.

AWS setzt auf Akkulaubbläser

Komplett verzichten können die Stadtreiniger auf Laubbläser und Kehrmaschinen aber nicht. Pro Jahr entsorgt die AWS zwischen 1200 und 1500 Tonnen Laub. Es muss schnell gehen. „Wir würden grundsätzlich auf Laubbläser verzichten, wenn genügend Personal zur Verfügung stände, um ohne diese technischen Hilfsmittel das Laub in angemessener Zeit zu beseitigen“, sagt Hasselwander. Immerhin: Die AWS setzt seit 2011 auf Akku-Laubbläser. Benzinbetriebene Laubbläser werden sukzessive durch Akku-Laubbläser ausgetauscht. Heute sind 25 Akku- und noch vier benzinbetriebene Laubbläser im Einsatz. Trotzdem fassten Obertürkheims Bezirksbeiräte einen Beschluss. Die Politiker bitten die Stadt zu prüfen, inwieweit Laubbläser durch Besen und Rechen ersetzt werden können.