Sofa oder Stuhl? Im Internet lässt sich nahezu jedes Möbel kaufen. Foto: Adobe Stock/Tierney/Vadim Andrushchenko/Gunnar Assmy/dimakp

Egal ob Bett, Schreibtisch oder Küche: Immer mehr Kunden kaufen ihre Möbel im Internet. Doch der Online-Kauf birgt auch Risiken. Was müssen Käufer alles beachten?

Stuttgart -

Warum sind Online-Möbelshops beliebt?

Punkten können Onlinehändler bei Möbelkäufern nicht zuletzt, weil dort die Suche nach dem besten Preis viel einfacher ist als in den klassischen Möbelläden. Man kann sich lange Fahrten in Industriegebiete genauso sparen wie die oft verzweifelten Versuche, ein Doppelbett im Kleinwagen unterzubringen. Doch der Online-Kauf birgt auch Risiken. In Sachen Widerrufsrecht, Rücksendung und Transportmängeln gibt es einiges zu beachten.

Wie relevant ist der Online-Handel beim Möbelkauf?

„Der Möbelhandel ist beim Thema E-Commerce schon viel weiter, als den meisten bewusst ist. Der Online-Anteil an den Umsätzen liegt heute schon bei zehn Prozent – und dabei geht es nicht um Accessoires, sondern echte Möbel“, sagt Gerrit Heinemann, Handelsexperte an der Hochschule Niederrhein. Wenn man bedenkt, dass die Deutschen jährlich mehr als 40 Milliarden Euro für die Gestaltung der eigenen vier Wände ausgeben, wie eine Studie der Unternehmensberatung KPMG und dem Kölner Institut für Handelsforschung (IFH) jüngst ermittelte, entfallen somit rund vier Milliarden Euro auf die Internethändler. Vorreiter beim Online-Handel mit Möbeln ist in Deutschland der Versandhändler Otto. „Sein Marktanteil liegt wohl um die 50 Prozent – mit steigender Tendenz“, berichtet Heinemann. Auch Amazon hat es inzwischen unter die Top Ten der deutschen Möbelhändler geschafft.

Gibt es ein Recht auf Widerruf?

Beim Möbelkauf im Internet fehlt die Möglichkeit zum Probesitzen und -liegen im Laden. Dafür haben Kunden die Möglichkeit, die Möbel zu Hause zu testen – und können sie gegebenenfalls zurückschicken, erklärt Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn bei Online-Käufen gibt es grundsätzlich ein Widerrufsrecht für 14 Tage. Während dieser Frist darf die Ware ohne Nennung von Gründen zurückgegeben werden. Es gibt aber Ausnahmen: Wer individualisierte Stücke kauft, also genau nach Kundenwunsch zusammengestellte Bestandteile von Sofa, Regal oder Bett, hat kein Widerrufsrecht, denn die auf den Besteller zugeschnittene Ware lässt sich schließlich nicht ohne Weiteres anderen Kunden anbieten und verkaufen.

Der Händler muss auf den Ausschluss des Widerrufsrechts in solchen Fällen allerdings in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Daneben ist oftmals strittig, wo Individualisierung eigentlich anfängt: „Wenn der Hersteller zum Beispiel fünf verschiedene Modelle zum Kauf anbietet, ist das noch nicht der Fall“, erläutert Juristin Rehberg. Aber wenn Kunden für viele Einzelmerkmale eines Möbels die Optik und die Zusammensetzung aus Dutzenden von Möglichkeiten wählen müssen, sieht das anders aus. Dann ist davon auszugehen, dass das Möbelstück extra für diesen Kunden angefertigt wird.

Was passiert bei verspäteter Lieferung?

Das neue Bett sollte letzte Woche schon geliefert werden, ist aber immer noch nicht in Sicht? Da kann die Vorfreude schon mal in Ungeduld umschlagen – und die Käufer können sich wehren: Überschreitet der Möbelhändler seinen angegebenen Liefertermin oder -zeitraum, kann der Käufer eine konkrete Nachfrist zwischen zwei und vier Wochen setzen. Dies sollte schriftlich geschehen, rät Michaela Rassat, Juristin beim D.A.S. Leistungsservice – „aus Beweisgründen mit Einschreiben“. Denn wenn der Lieferant diese neue Frist ebenfalls reißt, hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein neues Bett hat er dann allerdings immer noch nicht.

Was muss man bei den Lieferbedingungen beachten?

Vor dem Klick auf den Bestell-Button sollten Online-Möbelkäufer einen Blick in die Lieferbedingungen werfen: Steht dort, dass die Lieferung „frei Bordsteinkante“ erfolgt, bedeutet das nämlich, dass der Schrank von der Spedition nur vor der Tür abgeladen wird – und der Käufer selbst sehen muss, wie er das gute Stück ins Schlafzimmer kriegt – und das kann mitunter ein schwieriges Unterfangen sein. „In der Regel ist es besser, das Möbelstück direkt an seinen Bestimmungsort liefern zu lassen“, sagt D.A.S.-Juristin Rassat. Muss der Schrank durch ein enges Treppenhaus oder eine besonders schmale Tür, sollte man sich vorher nach den Maßen der einzelnen Pakete erkundigen. Denn wenn sie irgendwo nicht durchpassen, ist das ärgerlich. Klauseln in den Lieferbedingungen, nach denen der Kunde dafür verantwortlich ist, dass die Ware durch Treppenhaus und Türen transportiert werden kann, sind allerdings unwirksam, hat das Oberlandesgericht Stuttgart vor einiger Zeit entschieden (AZ: 2 U 7/10): „Sie benachteiligen den Kunden, da mögliche Anlieferungsschäden auf ihn abgewälzt werden können“, erläutert Rassat.

Wie ist das Vorgehen bei Mängeln und Transportschäden?

Hat der Schrank einen Kratzer im Lack oder das Traumsofa einen Riss im Bezug, liegt juristisch gesehen ein Sachmangel vor. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind im Online-Handel die gleichen wie im stationären Möbelgeschäft: Der Kunde hat das Recht auf eine kostenlose Reparatur oder alternativ den Austausch gegen mangelfreie neue Ware. Weist das Möbelstück trotz zweimaliger Nachbesserung immer noch Mängel auf, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. So weit, so klar – doch in der Praxis kann es hier Probleme geben: Beim Möbelgeschäft um die Ecke kann man schließlich auch selbst vorbeischauen, um die Angelegenheit zu klären.

Beim Online-Händler muss man sich dagegen erst mal durch eine Telefonhotline quälen oder schriftlich reklamieren – und das kann dauern. Gerade bei im Ausland ansässigen Anbietern beißt man zudem mitunter auf Granit. Seine Rechte durchzusetzen, wird schwierig. D.A.S.-Juristin Rassat rät daher generell dazu, Möbel eher bei deutschen als bei ausländischen Online-Anbietern zu kaufen.

So überleben Möbel den Umzug

Spanplatten Gerade viele günstige Möbel haben ein Problem: Sie sind nicht dafür ausgelegt, häufiger ab- und aufgebaut zu werden – und gehen so oft schon bei einem einzigen Umzug kaputt. Betroffen sind vor allem Möbel aus relativ dünnen beschichteten Spanplatten. „Werden die Bauteile auseinandergenommen, bekommt man sie kaum wieder zusammen“, erklärt Joachim Henschel, Sachverständiger bei der Handwerkskammer in Berlin. „Bohrlöcher und Schrauben leiern aus, Dübel wackeln.“

Schrauben Einerseits kann man die typischen Schwachstellen dieser Möbel stärken, zum Beispiel die Rückwände von Schränken, die oft mit einfachen Nägeln befestigt werden. Diese Verbindung ist nicht besonders stabil. Es lohnt sich, die Nägel schon bei der ersten Montage, spätestens aber vor dem Transport durch Schrauben zu ersetzen. Außerdem ist es grundsätzlich besser, auch größere Möbel im Ganzen zu transportieren – denn je öfter man sie auseinanderbaut, desto größer ist der Verschleiß.

Verpacken Beim Transport kommt es darauf an, die Möbel oder ihre Einzelteile stabil zu verpacken und gut zu sichern. Henschel rät zu Kartons, mindestens aber Decken oder Noppenfolie. „An den Kanten sollten außerdem Schutzkappen angebracht werden.“ Lack- und Glasflächen sollten vor dem Umzug mit Decken, weichem Papier oder Vlies geschützt werden.