Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen freut sich über seinen Erfolg vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Foto: Roland Blach

Ein Friedensaktivist hat vor dem Werkstor von Heckler & Koch Flugblätter verteilt. Der Rüstungskonzern kocht, die Staatsanwaltschaft ermittelt unverdrossen. Nach einem peinlichen Rückzieher versucht sie es aufs Neue.

Rottweil - Die Rottweiler Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Der Heidelberger Rüstungsgegner Hermann Theisen soll für seinen Protest vor dem Werkstor des Waffenherstellers Heckler & Koch in Oberndorf nun wenigstens wegen Hausfriedensbruchs bestraft werden. Man habe beim Amtsgericht in Oberndorf einen entsprechenden Strafbefehl beantragt. Über die Höhe machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Einen bereits ergangenen Strafbefehl über 3600 Euro wegen der Anstiftung zum Geheimnisverrat hatte die Behörde vor zwei Wochen zurückgezogen.

Heckler & Koch stellt Strafanzeige

Theisen hatte an Mitarbeiter des Unternehmens Flugblätter verteilt, in denen er sie aufforderte, „über die Hintergründe der in Teilen illegalen Exportpraxis ihres Arbeitgebers“ die Öffentlichkeit zu informieren. Dabei hatte der Friedensaktivist in einem Fall den damals frei zugänglichen Firmenparkplatz von Heckler & Koch betreten. Das Unternehmen reagierte mit einer Strafanzeige und einem Hausverbot.

Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin gegen Theisen ermittelt und den entsprechenden Strafbefehl erwirkt. Einen Tag, bevor Theisens Einspruch dagegen verhandelt werden sollte, zog sie ihn aber wieder zurück. Offenbar war die Rechtsposition, es könne sich um die Anstiftung zu einer Straftat handeln, aufgrund neuer Urteile in ähnlichen Fällen nicht mehr zu halten. Wenige Tage später stellte das Freiburger Verwaltungsgericht fest, dass es sich bei Theisens Flugblatt um eine grundgesetzlich geschützte freie Meinungsäußerung handle. Die Frage illegaler Waffenexportesei von so hohem öffentlichen Interesse, dass die Aufforderung zum Whistleblowing hingenommen werden müsse.

Der Amtsrichter muss neu entscheiden

Heckler & Koch äußerte sich auf Anfrage nicht. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass es ihr beim jetzt anhängigen Vorwurf des Hausfriedensbruchs nicht um Rechthaberei gehe. „Es handelt sich um eine Straftat, die wir für nachgewiesen halten.“ Jetzt liegt die Sache beim Amtsgericht.